Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung einer Terrasse im südlichen Anschluss an den Hubertushof, Gemeinde Rommerskirchen.


Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte das Vorhaben sowie die Ausgangssituation.

 

Der Beirat fasste ohne Diskussion den nachfolgenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.