Sitzung: 26.05.2015 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/0635/XVI/2015
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für temporäre Verlegung und den Betrieb einer Wasserleitung zum Gillbach entsprechend den vorgelegten Plänen.
Protokoll:
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärte Kreisoberverwaltungsrat Schmitz, dass die ausdrücklich als temporär beantragte Leitung nach Abschluss der Grundwasserförderung wieder restlos zurückgebaut werde.
Der Beirat fasste daraufhin den nachfolgenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.