Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes fasste die Kernaussagen des Berichtes kurz zusammen. Zu den einzelnen Unterstützungsbedarfen teilte er mit, dass die Schülerzahl an den Förderschulen im Bereich geistige Entwicklung stabil geblieben sei. Der Höhepunkt der Schülerzahlen im Bereich Emotionale und soziale Entwicklung scheine überschritten. Im Bereich Sprache stabilisierten sich die Schülerzahlen ebenfalls, während im Bereich Lernen stark rückläufige Tendenzen sichtbar seien.

 

Im Einzugsgebiet des Landschaftsverbandes Rheinland sei in den letzten beiden Jahren die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die aus dem Kreisgebiet kämen, relativ konstant. Die Anzahl der Empfänger von Integrationshilfe und die Höhe der Leistungen, insbesondere im Bereich des SGB XII – Sozialhilfe – sei weiterhin stark angestiegen.

 

Schließlich wies Herr Lonnes darauf hin, dass trotz Neufassung von § 19 Abs. 5 – 7 Schulgesetz NRW, wonach die Schule einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung in der Regel erst nach dem Ablauf des zweiten Schuljahres stellen könne, die Zahl der Anträge auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs weiterhin konstant bei rund 600 im Jahr lägen. Diese Anträge werden nunmehr von den Eltern gestellt.