Sitzung: 01.06.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0645/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss
empfiehlt dem Kreistag:
- Der
Kreistag begrüßt die Bereitstellung von 36 Plätzen im Rahmen des Programms
„Produktionsschule“.
- Zur
Finanzierung der Plätze im Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige
Anforderung/Auszahlung gem. § 83 GO bewilligt. Die Deckungsmittel werden
bereit gestellt aus verfügbaren Mitteln der Produkte 1.100.050.331.010
(33.333 €) und 1.100.030.242.010 (9.867 €).
- Im
Schuljahr 2016/2017 werden die Haushaltsmittel für den Rechtskreis SGB
VIII nicht über die allgemeine Kreisumlage zur Verfügung gestellt.
Protokoll:
Herr Lonnes erläuterte,
der Tagesordnungspunkt werde auch im nächsten Kreistag behandelt. Bisher sei in
Nordrhein-Westfalen das Werkstattjahr zur Erlangung der Ausbildungsreife
erfolgreich durchgeführt worden. Nunmehr werde seitens des Landes
Nordrhein-Westfalen vom Werkstattjahr auf Produktionsschulen umgestellt, die
aus unterschiedlichen Rechtskreisen, nämlich dem SGB II, dem SGB III und dem
SGB VIII mit finanziert würden. Den Jugendämtern sei die Möglichkeit der
Produktionsschule als Förderangebot nach § 13 des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes nicht ausreichend bekannt gewesen, es gebe aber eine hohe
Nachfrage in den Schulen. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, einmalig
Mittel aus dem Kreishaushalt zur Einrichtung von Plätzen für eine
Produktionsschule vorzusehen. Zur Klarstellung sollte die Beschlussempfehlung
in Punkt 3 wie folgt geändert werden:
„Im Schuljahr
2016/17 werden die Haushaltsmittel für den Rechtskreis SGB VIII nicht über die
allgemeine Kreisumlage zur Verfügung gestellt.“
Frau Küpper führte
aus, bisher habe das Werkstattjahr erfolgreich durch das Kolping-Bildungswerk
und das Berufsförderungszentrum Schlicherum
durchgeführt werden können und fragte nach, ob diese ebenfalls die
Maßnahme Produktionsschule durchführen sollten. Dies wurde von Herrn Lonnes
bejaht und ausgeführt, dass auch der AWO-Berufshilfe ein entsprechendes Angebot
gemacht worden sei, welches diese jedoch aus zeitgründen habe ablehnen müssen.
Auf die Frage von
Frau Kühl nach der Einbringung von Mitteln durch die örtlichen Jugendämter,
erläuterte Herr Lonnes, dass § 13 SGB VIII für die Jugendämter vorsehe, den
Übergang Schule – Beruf zu begleiten. Der Vorschlag, Produktionsschulplätze
seitens des Kreises einzurichten, gelte lediglich für das Schuljahr 2015/2016,
da der Kreis nicht dauerhaft in die Finanzierung der Jugendämter eingreifen
könne. Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss berate aber derzeit, wie eine
Förderung ab dem Schuljahr 2016/2017 aussehen könne.
Zur Frage von
Herrn Demmer nach der Finanzierung führte Herr Lonnes aus, dass die Mittel im
Haushalt 2015 zur Verfügung stünden und für 2016 eine Etatisierung separat vorgesehen
werde.
Der Schulausschuss
fasste einstimmig den folgenden Beschluss: