Sitzung: 26.05.2015 Naturschutzbeirat
Vorlage: 68/0638/XVI/2015
Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die außenseitige Änderung der Scheune und des Pferdestalls sowie die Anlage einer geänderten Umfahrung und von Stellplätzen entsprechend den vorgelegten Plänen.
Protokoll:
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde wegen des anwesenden Planers vorgezogen.
Ohne Diskussion fasste der Beirat den nachfolgenden Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.