Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die außenseitige Änderung der Scheune und des Pferdestalls sowie die Anlage einer geänderten Umfahrung und von Stellplätzen entsprechend den vorgelegten Plänen.


Protokoll:

Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wurde wegen des anwesenden Planers vorgezogen.

 

Ohne Diskussion fasste der Beirat den nachfolgenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.