Protokoll:

Zum TOP wird eine Tischvorlage verteilt (Anlage 1). Landrat Petrauschke informiert über die aktuelle Entwicklung in Sachen „Nordkanalentschlammung“. So habe die Bezirksregierung Düsseldorf am Vortage per E-Mail eine Förderung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Aussicht gestellt. Herr Schröder fragt, wie viel Zeit für eine Antragstellung benötigt werde. Herr Clever betont, dass zunächst einmal Gespräche mit der Stadt Kaarst und dem Wasser- und Bodenverband Nordkanal geführt werden müssen. Es seien dabei eine Vielzahl an Fragen zu klären. Wer solle eigentlich der Träger der Maßnahme werden? Es müssen die alten Zielsetzungen überarbeitet und angepasst werden. Ein Grund: Für eine Förderung nach WRRL müsse vorrangig die hydrologische Situation verbessert werden. Dies habe bis dato nicht im Vordergrund gestanden. Dann müsse eine Machbarkeitsstudie erstellt werden. Ehemalige Kostenrechnungen und mögliche Entsorgungswege müssen aktualisiert werden. Herr Clever erinnert daran, dass eine Entschlammung des Nordkanals rein wasserwirtschaftlich betrachtet nicht notwendig sei. Es handle sich somit um eine freiwillige Maßnahme. Für eine freiwillige Maßnahme müsse allerdings die komplette Finanzierung gesichert sein.

 

Landrat Petrauschke ergänzt, dass bei Vorliegen zusätzlicher und vor allem konkreterer Informationen seitens der Bezirksregierung erneut die Grundwasserkommission einberufen werde. Herr Dr. Kalthoff führt aus, dass bereits eine Vielzahl an Ergebnissen vorläge, z. B. zum anvisierten Gefälle und zur Chemie des Schlammes. Er drängt darauf, aus Kostengründen schnell zu handeln. Landrat Petrauschke verweist darauf, dass Entsorgungswege aus der Vergangenheit nicht unbedingt auch heute noch offen stünden. Förderbedingungen seien abzuklären und die Förderhöhe müsse feststehen. Aktuelle Prüfungen seien unabdingbar.

 

Vorsitzender Herr Wappenschmidt begrüßt all die neuen Bemühungen zur Lösung des Problems und spricht sich ebenfalls dafür aus, bei Vorlage konkreter Informationen die Grundwasserkommission einzuberufen. Herr Schröder fragt, wer denn der Auftraggeber einer Machbarkeitstudie sein könne. Landrat Petrauschke rechnet damit, dass dies die Stadt Kaarst sein werde. Dies müsse jedoch noch geklärt werden, wie vieles andere auch.