Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Roth-Junkermann verwies als zuständige Schulaufsichtsbeamtin auf die Sitzungsvorlage und darauf, dass sich die Zahlen stetig veränderten. Zum Stand heute seien 522 Schüler und Schülerinnen vermittelt, dies bedeutet ca. 120 mehr als im letzten Jahr. Der Rhein-Kreis Neuss erhalte zwei zusätzliche Stellen im Bereich Grundschule, eine für Grevenbroich und eine für Neuss. Außerdem werde es zwei Stellen im Bereich Realschule geben, wovon eine in Meerbusch-Osterath bereits besetzt sei und eine in Korschenbroich noch besetzt werde. Durch den Wegfall der Hauptschulen seien Engpässe bei der Versorgung der Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen aufgetreten, da eine Verlagerung der Stellen an die anderen Schulen der Sekundarstufe I erfolgen müsse.

 

Auf der Warteliste gebe es zurzeit sieben Schülerinnen und Schüler in Grevenbroich und zwei in Kaarst. Nach den Vorgaben des Landes habe sich die Schüler-Lehrer-Situation für Seiteneinsteigerklassen verändert, was oftmals eine große Belastung für die Schulen sowie Lehrer und Lehrerinnen darstelle. Herr Lonnes ergänzte, der Landrat habe sich schriftlich an Frau Ministerin Löhrmann gewandt, mit der Bitte, alle Möglichkeiten, auch den Einsatz der freiwerdenden Hauptschullehrer und -lehrerinnen auszuschöpfen, um die Beschulung der Seiteneinsteiger sicherzustellen.

 

Herr Demmer erläuterte, der Landtag habe trotz der bestehenden Schuldenbremse neue Lehrerstellen zur Verfügung gestellt. Der Leerlauf der Ausschreibung am BBZ Weingartstraße erstaune ihn, da nach seiner Erfahrung viele Deutschlehrer und -lehrerinnen die Zusatzqualifikation DAZ/DAF erwerben würden.

 

Frau Roth-Junkermann verneinte dies nach ihren Erfahrungen und gab an, erst seit dem die Qualifikationsvorgabe aufgeweicht worden sei, gebe es mehr Bewerbungen.

In einer nachfolgenden Diskussion an der sich Frau Wienands, Frau Küpper und Frau Roth-Junkermann beteiligten, wurde die Frage thematisiert, welche Voraussetzungen als Qualifikation für den Einsatz in sogenannten Seiteneinsteigerklassen gefordert werden müssten.

 

Herr Lonnes erklärte auf Frage von Frau Kühl, dass die Kinder in der Flüchtlingseinrichtung St. Alexius in Neuss nicht der Schulpflicht unterliegen, dennoch eine Beschulung vor Ort wünschenswert wäre.