Beschlus:

Gemäß §§ 1 und 23ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 01.10.1979, zuletzt geändert durch Artikel 9 Fünftes Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befristungen vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474) in Verbindung mit § 1 Abs. 7 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 in der zur Zeit gültigen Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 9 Fünftes Gesetz zur Änderung gesetzlicher Befristungen vom 23.10.2012 (GV NRW S. 474), beschließt der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Jüchen und der Stadt Mönchengladbach abzuschließen.

 


Protokoll:

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneter Susanne Stephan-Gellrich erklärte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass die Vereinbarung erst jetzt geschlossen werde, da im Regiopark erst jetzt Gebäude auf der Gemeindegrenze gebaut würden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig