Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 56 Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 KrO NRW, Differenzen zwischen der Planung und dem Ergebnis bei der Mehrbelastung für die Musikschule bzw. der differenzierten Kreisumlage Jugendamt im übernächsten Haushaltsjahr abzurechnen.

Des Weiteren beschließt der Kreistag für das Haushaltsjahr 2015, die nach der Haushaltssatzung festzusetzenden, differenzierten Umlagen nicht in der vollen Höhe zu erheben, sondern die erwarteten Überschüsse auf die Zahlungen anzurechnen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig