Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Schmitz begrüßte als Ausschussvorsitzender Frau von Schönfeld und Herrn Wienken. Frau von Schönfeld bedankte sich herzlich für die Einladung zur Sondersitzung und die Gelegenheit, den Verein igll vorstellen zu können. Sie wies darauf hin, dass der Verein bereits im Vorfeld Gespräche mit den einzelnen Fraktionen geführt habe und sie aus diesem Grund die Tätigkeit des Vereines nicht zu ausführlich beschreiben wolle. Der Verein bestehe in diesem Jahr seit 18 Jahren und habe sich von 40 auf 160 Mitglieder gesteigert. Herr Wienken, der sie begleite, sei ihr Stellvertreter im Vorstand. Zur Zeit der Gründung des Vereins habe es im Rhein-Kreis Neuss 5 Kinder gegeben, die mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an einer Regelschule unterrichtet wurden. Mittlerweile gebe es 360 Schülerinnen und Schüler im Primar- und 408 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich, die mit Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet würden.

 

Als seine Aufgabe sehe der Verein die Unterstützung von Eltern und die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen, um dem gemeinsamen Ziel der Inklusion näher zu kommen. Aktuell gebe es drei Punkte, die dem Verein besonders wichtig seien:

 

  1. das Landesleistungsgesetz und die Verwendung der hieraus zur Verfügung gestellten Mittel im Rhein-Kreis Neuss
  2. die Offene Ganztagsschule – hier insbesondere der Einsatz von Integrationshelfern
  3. das beabsichtigte Inklusionsbüro.

 

Im Hinblick auf das Landesleistungsgesetz erläuterte sie, dem Verein sei besonders wichtig, darauf hin zu wirken, dass die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll eingesetzt würden, da Inklusion zu schaffen sei, wenn alle ihre Aufgabe wahrnähmen. Die Inklusion als Gemeinschaftsaufgabe des Rhein-Kreises Neuss habe zwar eine beachtliche Dynamik entwickelt, trotzdem habe die Recherche bei den kreisangehörigen Kommunen zum Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel des Landes zu unbefriedigenden Ergebnissen geführt. Zum einen seien Antworten nur sehr zögerlich gekommen oder gar nicht, zum anderen seien wenig konkrete Vorstellungen zum Einsatz der Mittel vorhanden. Der Verein wünsche sich, dass die zur Verfügung gestellten Mittel auch genutzt werden. Deshalb richte sie die Bitte an den Kreis, an verschiedene Ausschüsse und an alle Bürgermeister und Bürgermeisterkandidaten, die Inklusion voranzubringen. Dabei gehe es dem Verein hauptsächlich darum, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel von 146.500 Euro ausschließlich in Regelschulen einzusetzen. Ein Einsatz in Förderschulen müsse die Ausnahme bleiben.

 

Zum zweiten Punkt (Offene Ganztagsschule – OGS) führte sie aus, dass hier Lehrerinnen und Lehrer bereits seit vielen Jahren durch Integrationshelfer unterstützt würden. Diese Unterstützung werde auch für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger im Bereich der OGS zur Verfügung gestellt. Auch an Förderschulen, die einen gebundenen Ganztag hätten, werde dies als Hilfe zur angemessenen Schulbildung betrachtet und Kosten für die Integrationshelfer übernommen. Bei denjenigen Eltern, die nicht sozialhilfebedürftig seien und ein mittleres Einkommen hätten, allerdings aus diesem Einkommen auch viele zusätzliche Kosten für ihre Kinder mit Förderbedarf tragen müssten, werde eine Übernahme der Kosten der Integrationshelfer seitens der Sozialhilfeträger abgelehnt. Dies empfinde der Verein als ungerecht.

 

Herr Wienken ergänzte, auch in der OGS gebe es Förderkonzepte und fächerübergreifende Angebote, die auch hier als schulische Veranstaltung betrachtet werden müssten. Der ständige Kampf der Eltern für eine Anerkennung als schulische Veranstaltung zermürbe diese. Aus Sicht des Vereins gebe es allerdings eine Übernahmemöglichkeit aus § 12 der Eingliederungshilfeverordnung.

 

Frau von Schönfeld ergänzte, zwar sei der Zugang zur OGS freiwillig, wenn sich Eltern dafür entschieden hätten aber verpflichtend. Die derzeitige Situation stelle sich so dar, dass Kinder von Sozialhilfeempfängern teilnehmen könnten, da für diese die Kosten übernommen würden, andere Eltern mit mittleren Einkommen faktisch ausgeschlossen würden, da sie die Kosten nicht tragen könnten.

 

Es sei ein Vorschlag von igll, die dem Kreis zur Verfügung gestellten 146.500 Euro (Inklusionspauschale) einzusetzen, um diesen Eltern zu helfen. Eine Pool-Lösung, die dazu führe, dass für alle Kinder eine Inklusionsassistenz auch im Rahmen der OGS zur Verfügung gestellt werden könne, würde vom Verein igll begrüßt.

 

Beim Inklusionsbüro handele es sich offensichtlich um die im Workshop-Verfahren geforderte Anlaufstelle. Vorstellung des Vereins sei, dass im Rahmen des Case-Managements ein einheitlicher Ansprechpartner für beteiligte Eltern in allen Fragen rund um Inklusion installiert werde. Der Verein vermisse insofern den neuen Ansatz gegenüber dem, was von den Inklusionskoordinatorinnen des Schulamtes bereits jetzt geleistet werde.

 

Herr Lonnes dankte Frau von Schönfeld für ihre Ausführungen und die engagierte Arbeit von igll. Er wies darauf hin, dass alle drei von ihr genannten Punkte in der Tagesordnung behandelt würden. Der Rhein-Kreis Neuss habe als erste Gebietskörperschaft in der Kreisgemeinschaft ein umfassendes Inklusionskonzept vorgelegt. Das Thema Inklusion sei in Ausschuss- und Kreistagssitzungen immer wieder behandelt worden, wobei wichtiger Ansprechpartner für den Rhein-Kreis Neuss der Verein igll sei. Zur Frage nach dem Personal in der OGS führte Herr Lonnes aus, dass in den Schulen des Kreises mit offenem Ganztag (Michael-Ende-Schule, Martinusschule, Schule am Chorbusch) Fachpersonal des Evangelischen Vereins eingesetzt werde.

 

Frau Wienands wies darauf hin, da es sich bei Inklusion um eine Querschnittsaufgabe handele.  Im letzten Schulausschuss sei der Antrag gestellt worden, eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Jugendhilfe, Soziales und Schule durchzuführen. Dieses Vorhaben sei gescheitert, da nicht alle Fraktionen dem zugestimmt hätten.

 

Herr Demmer dankte für den Vortrag und verwies darauf, dass bei allen Kommunen, die sich positiv auf den Weg gemacht hätten, auch positive Erfahrungen vorlägen.

 

Frau Servos und Herr Rosellen begrüßten, dass auch die Sicht der Eltern durch den Verein igll dargestellt worden sei.

 

Frau Wellens stellte die Frage, warum es für Schulen mit gemeinsamem Lernen keine Verpflichtung zum gebundenen Ganztag gebe, auf diese Art könne sich die Frage der Finanzierung der Integrationshelfer im Nachmittagsbereich lösen. Ihrer Meinung nach werde dies vom Land NRW wegen der Konnexitätsfrage abgelehnt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, fasste der Schulausschuss einstimmig folgenden