Sitzung: 17.08.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0741/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Schmitz begrüßte als
Ausschussvorsitzender Frau von Schönfeld und Herrn Wienken. Frau von Schönfeld
bedankte sich herzlich für die Einladung zur Sondersitzung und die Gelegenheit,
den Verein igll vorstellen zu können. Sie wies darauf hin, dass der Verein
bereits im Vorfeld Gespräche mit den einzelnen Fraktionen geführt habe und sie
aus diesem Grund die Tätigkeit des Vereines nicht zu ausführlich beschreiben
wolle. Der Verein bestehe in diesem Jahr seit 18 Jahren und habe sich von 40
auf 160 Mitglieder gesteigert. Herr Wienken, der sie begleite, sei ihr
Stellvertreter im Vorstand. Zur Zeit der Gründung des Vereins habe es im
Rhein-Kreis Neuss 5 Kinder gegeben, die mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
an einer Regelschule unterrichtet wurden. Mittlerweile gebe es 360 Schülerinnen
und Schüler im Primar- und 408 Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich, die
mit Förderbedarf an einer Regelschule unterrichtet würden.
Als seine Aufgabe sehe der Verein die
Unterstützung von Eltern und die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen,
um dem gemeinsamen Ziel der Inklusion näher zu kommen. Aktuell gebe es drei
Punkte, die dem Verein besonders wichtig seien:
- das Landesleistungsgesetz und die Verwendung der hieraus zur
Verfügung gestellten Mittel im Rhein-Kreis Neuss
- die Offene Ganztagsschule – hier insbesondere der Einsatz von
Integrationshelfern
- das beabsichtigte Inklusionsbüro.
Im Hinblick auf das Landesleistungsgesetz
erläuterte sie, dem Verein sei besonders wichtig, darauf hin zu wirken, dass
die zur Verfügung gestellten Mittel sinnvoll eingesetzt würden, da Inklusion zu
schaffen sei, wenn alle ihre Aufgabe wahrnähmen. Die Inklusion als
Gemeinschaftsaufgabe des Rhein-Kreises Neuss habe zwar eine beachtliche Dynamik
entwickelt, trotzdem habe die Recherche bei den kreisangehörigen Kommunen zum
Einsatz der zur Verfügung gestellten Mittel des Landes zu unbefriedigenden
Ergebnissen geführt. Zum einen seien Antworten nur sehr zögerlich gekommen oder
gar nicht, zum anderen seien wenig konkrete Vorstellungen zum Einsatz der
Mittel vorhanden. Der Verein wünsche sich, dass die zur Verfügung gestellten
Mittel auch genutzt werden. Deshalb richte sie die Bitte an den Kreis, an
verschiedene Ausschüsse und an alle Bürgermeister und Bürgermeisterkandidaten,
die Inklusion voranzubringen. Dabei gehe es dem Verein hauptsächlich darum, die
vom Land zur Verfügung gestellten Mittel von 146.500 Euro ausschließlich in
Regelschulen einzusetzen. Ein Einsatz in Förderschulen müsse die Ausnahme
bleiben.
Zum zweiten Punkt (Offene Ganztagsschule –
OGS) führte sie aus, dass hier Lehrerinnen und Lehrer bereits seit vielen
Jahren durch Integrationshelfer unterstützt würden. Diese Unterstützung werde
auch für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger im Bereich der OGS zur
Verfügung gestellt. Auch an Förderschulen, die einen gebundenen Ganztag hätten,
werde dies als Hilfe zur angemessenen Schulbildung betrachtet und Kosten für
die Integrationshelfer übernommen. Bei denjenigen Eltern, die nicht
sozialhilfebedürftig seien und ein mittleres Einkommen hätten, allerdings aus
diesem Einkommen auch viele zusätzliche Kosten für ihre Kinder mit Förderbedarf
tragen müssten, werde eine Übernahme der Kosten der Integrationshelfer seitens
der Sozialhilfeträger abgelehnt. Dies empfinde der Verein als ungerecht.
Herr Wienken ergänzte, auch in der OGS gebe
es Förderkonzepte und fächerübergreifende Angebote, die auch hier als
schulische Veranstaltung betrachtet werden müssten. Der ständige Kampf der
Eltern für eine Anerkennung als schulische Veranstaltung zermürbe diese. Aus
Sicht des Vereins gebe es allerdings eine Übernahmemöglichkeit aus § 12 der
Eingliederungshilfeverordnung.
Frau von Schönfeld ergänzte, zwar sei der
Zugang zur OGS freiwillig, wenn sich Eltern dafür entschieden hätten aber verpflichtend.
Die derzeitige Situation stelle sich so dar, dass Kinder von
Sozialhilfeempfängern teilnehmen könnten, da für diese die Kosten übernommen
würden, andere Eltern mit mittleren Einkommen faktisch ausgeschlossen würden,
da sie die Kosten nicht tragen könnten.
Es sei ein Vorschlag von igll, die dem
Kreis zur Verfügung gestellten 146.500 Euro (Inklusionspauschale) einzusetzen,
um diesen Eltern zu helfen. Eine Pool-Lösung, die dazu führe, dass für alle
Kinder eine Inklusionsassistenz auch im Rahmen der OGS zur Verfügung gestellt
werden könne, würde vom Verein igll begrüßt.
Beim Inklusionsbüro handele es sich
offensichtlich um die im Workshop-Verfahren geforderte Anlaufstelle.
Vorstellung des Vereins sei, dass im Rahmen des Case-Managements ein einheitlicher
Ansprechpartner für beteiligte Eltern in allen Fragen rund um Inklusion
installiert werde. Der Verein vermisse insofern den neuen Ansatz gegenüber dem,
was von den Inklusionskoordinatorinnen des Schulamtes bereits jetzt geleistet
werde.
Herr Lonnes dankte Frau von Schönfeld für
ihre Ausführungen und die engagierte Arbeit von igll. Er wies darauf hin, dass
alle drei von ihr genannten Punkte in der Tagesordnung behandelt würden. Der
Rhein-Kreis Neuss habe als erste Gebietskörperschaft in der Kreisgemeinschaft
ein umfassendes Inklusionskonzept vorgelegt. Das Thema Inklusion sei in
Ausschuss- und Kreistagssitzungen immer wieder behandelt worden, wobei
wichtiger Ansprechpartner für den Rhein-Kreis Neuss der Verein igll sei. Zur
Frage nach dem Personal in der OGS führte Herr Lonnes aus, dass in den Schulen
des Kreises mit offenem Ganztag (Michael-Ende-Schule, Martinusschule, Schule am
Chorbusch) Fachpersonal des Evangelischen Vereins eingesetzt werde.
Frau Wienands wies darauf hin, da es sich
bei Inklusion um eine Querschnittsaufgabe handele. Im letzten Schulausschuss sei der Antrag
gestellt worden, eine gemeinsame Sondersitzung der Ausschüsse für Jugendhilfe,
Soziales und Schule durchzuführen. Dieses Vorhaben sei gescheitert, da nicht
alle Fraktionen dem zugestimmt hätten.
Herr Demmer dankte für den Vortrag und
verwies darauf, dass bei allen Kommunen, die sich positiv auf den Weg gemacht
hätten, auch positive Erfahrungen vorlägen.
Frau Servos und Herr Rosellen begrüßten,
dass auch die Sicht der Eltern durch den Verein igll dargestellt worden sei.
Frau Wellens stellte die Frage, warum es
für Schulen mit gemeinsamem Lernen keine Verpflichtung zum gebundenen Ganztag
gebe, auf diese Art könne sich die Frage der Finanzierung der Integrationshelfer
im Nachmittagsbereich lösen. Ihrer Meinung nach werde dies vom Land NRW wegen
der Konnexitätsfrage abgelehnt.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, fasste der Schulausschuss einstimmig folgenden