Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Herr Lonnes führte aus, 2014 sei die Einwohnerzahl im Rhein-Kreis Neuss gegenüber 2013 um 0,21% auf 440.974 gestiegen. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler sei  gegenüber dem Vorjahr um 1,6% auf 58.944 zurückgegangen. Bei 2.191 Schülerinnen und Schülern habe sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bestanden (6,3 % mehr als im Jahr 2013). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die eine Förderschule besuchen, sei 2014 verglichen mit dem Vorjahr auf 1.393 Schülerinnen und Schüler gesunken (- 4,5 %). Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen habe sich (differenziert nach Unterstützungsbedarf) wie folgt entwickelt:

 

Unterstützungsbedarf

Schülerzahl 2013

Schülerzahl 2014

Differenz

absolut

Differenz

in %

Geistige Entwicklung

  368

  367

-  1

- 0,3%

Emotionale und soziale Entwicklung

  291

  283

-  8

- 2,7%

Sprache

  213

  205

-  8

- 3,8%

Lernen

  586

  538

- 48

- 8,2%

 

1.458

1.393

- 65

- 4,5%

 

Außerdem gebe es auch an den Förderschulen des Landschaftsverbands Rheinland noch Schülerinnen und Schüler aus dem Rhein-Kreis Neuss mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf:

 

Unterstützungsbedarf

Schülerzahl 2014

Sprache

  37

Körperliche und motorische Entwicklung

 

104

Sehen

  15

Hören und Kommunikation

 

  46

 

202

 

 

10 % der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf erhielten Integrationshilfe nach SGB XII, was zurzeit über 2,1 Millionen Euro im Jahr ausmache. Die Kosten seien weiter steigend. Im Bereich des Jugendamtes gebe es 8 Empfänger von Leistungen nach dem SGB VIII mit jährlichen Kosten von ca. 50.000 Euro. Zum Sachstand Inklusion sei anzumerken, dass der Kreistag am 25. März 2014 dem Kreisentwicklungskonzept Inklusion für Menschen mit Behinderung zugestimmt und den Landrat beauftragt habe, im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Rhein-Kreises Neuss Vorschläge zur Umsetzung der Zielvorstellung zu unterbreiten. Außerdem wurde der Landrat beauftragt, möglichst bis zum 30.06.2017 eine Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes vorzulegen. Dieser Beschluss sei mit 41 Ja-Stimmen von CDU, FDP, Zentrum und 7 Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen sowie 20 Enthaltungen von SPD, UWG/Die Aktive gefasst worden.

 

Das Amt für Schulen und Kulturt sei das erste Amt in der Kreisverwaltung, welches einen umfassenden Zwischenstand in der Juni-Sitzung des Schulausschusses vorgestellt habe. Inhaltlich verwies Herr Lonnes auf den Sachstandsbericht, die abgegebene Stellungnahme der Initiative igll, die dem Ausschuss in der Sitzung am 01.06.2015 vorgelegen habe und die hierzu abgegebene Erklärung der Verwaltung, die sich im Protokoll wiederfinde.

 

Anschließend erläuterte Herr Lonnes dem Schulausschuss die in der Sitzung am 01.06.2015 vorgelegte Umsetzung des Kreisentwicklungskonzeptes in den Punkten 1. – 9.

 

Zu Punkt 3 merkte er an, dass das Inklusionsbüro um eine Sozialpädagogin/einen Sozialpädagogen und die Inklusionsfachassistentin erweitert werde. Zu Punkt 7 merkte er ergänzend an, der Rhein-Kreis Neuss habe zwei Jahre darum gekämpft, dass das Land die erforderliche sonderpädagogische Stelle für das inklusive Bildungsangebot am BBZ Neuss-Hammfeld besetze. Zudem beschäftige der Rhein-Kreis Neuss an seinen Schulen Hausmeisterassistenten, um so Menschen mit Behinderung eine berufliche Zukunft zu ermöglichen. Jeweils zwei Schulen aus dem Kreisgebiet seien zu einer Förderschule in Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zusammengeführt worden.

 

Der Lehrerfortbildungskatalog für das Schuljahr 2015/2016 enthalte viele Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Inklusion (Anlage 5).

 

Zum Thema Integrationshilfe als Pool-Lösung führte Herr Brügge aus, Ziel sei es, ein System  aufzubauen, das keine weitere Unterstützung durch individuelle Helfer notwendig mache. Standards für Inklusionshelfer fehlten seitens des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Unmut der Eltern sei verständlich, allerdings sei es nach den gesetzlichen Vorgaben nur möglich, Leistungen für schulische Bildung zu übernehmen. Da der Offene Ganztag am Nachmittag freiwillig sei, könnten in diesem Bereich keine Kosten für Integrationshelfer übernommen werden. Die Hausaufgabenbetreuung hingegen sei als schulische Bildung zu sehen. Sobald darüber hinaus eine Leistungsgewährung im Rahmen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben erfolge, löse dies eine Beitragspflicht der Eltern aus. Auf den Einwand von Frau Kühl, es müsse doch eine politische Lösung geben, wenn dies gewollt sei, führte Herr Brügge aus, dass die OGS eben nicht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht stattfinde, anders als die Hausaufgabenbetreuung. Der richtige Adressat für die genannte Problematik sei das Land. Deshalb hätten die freien Wohlfahrtsverbände sich bereits an Schulministerin Löhrmann gewandt, ohne jedoch bisher eine Antwort zu erhalten.

 

Herr Lonnes ergänzte, es stelle sich die Frage, wie man den Blick nach vorne richten könne. Herr Landrat Petrauschke habe zu Beginn des Jahres 2015 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die im Bereich der Inklusion eine Pool-Lösung für den Rhein-Kreis Neuss entwickeln solle. Beteiligt seien die Schulverwaltung, die Sozialverwaltung, das Jugendamt und das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss. Zurzeit gebe es 19 Schulen mit je einem Integrationshelfer und weitere 19 Schulen des Gemeinsamen Lernens, an denen für 130 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf 125 Integrationshelfer zur Verfügung stehen. Zukünftig solle eine systemische Inklusionshilfe entwickelt und durch eine Schulpool-Lösung erreicht werden, dass keine individuelle Zuordnung, sondern eine Zuweisung der Hilfe an Schulen des gemeinsamen Lernens und Förderschulen erfolge. Geplant sei, eine Aufgabenbeschreibung und Standards der systemischen Inklusionshilfe zu entwickeln. Über den Einsatz der Integrationshelfer solle die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Rahmen der festgelegten Aufgabenbeschreibung und der Standards entscheiden. Dann sei auch ein Einsatz in der OGS möglich. Hiervon verspreche sich der Kreis auch Auswirkungen auf die Gewährung der individuellen Eingliederungshilfe, die sich zukünftig dann auf diejenigen Schülerinnen und Schüler beschränke, deren Hilfebedarf nicht beeits durch die systemische Inklusionshilfe abgedeckt werden könne. Die Pool-Lösung solle modellhaft eingeführt werden, insbesondere an 19 Schulen des Gemeinsamen Lernens. Weitere Einzelheiten und das Konzept des Inklusionspools werde auch im Sozialausschuss vorgestellt.

 

Frau von Schönfeld führte aus, dass igll schon lange eine Pool-Lösung  favorisiere, wobei zwischenzeitlich anhand einer Studie nachgewiesen sei, dass die Anzahl der Inklusionshelfer rapide zugenommen habe. Herr Brügge verwies darauf, dass auch er eine Pool-Lösung für notwendig halte, die Aufgabe jedoch darin bestehe, eine solche Pool-Lösung rechtssicher zu machen. Dazu solle es auch Gespräche mit den Städten und Gemeinden geben, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.

 

Herr Demmer betonte, wichtig sei, dass nach einer Lösung gesucht werde und alle Möglichkeiten ausgeschöpft würden. Dies wurde von Frau Burdag bestätigt. Herr Rosellen und Herr Herlitz betonten, der Lösungsweg zu einer Pool-Lösung sei nach ihrer Ansicht der Richtige.

 

Frau Servos begrüßte die Pool-Lösung und verwies darauf, dass es unter Umständen hilfreich sein könne, einen Vormittags- und einen Nachmittagspool zu bilden.