Protokoll:

Kreisdirektor Brügge fasste unter Bezugnahme auf den Beschluss des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 19.05.2015, die Schulsozialarbeit über das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen“ fortzuführen, kurz den derzeitigen Sachstand zusammen.

 

Nachdem das Land NRW am 30.03.2015 die Förderrichtlinien bekannt gegeben habe, sei die Antragstellung durch den Rhein-Kreis Neuss am 28.07.2015 erfolgt und der Eingang des Antrages am 05.08.2015 durch das Land NRW bestätigt worden. Nach telefonischer Auskunft der Bezirksregierung Düsseldorf gehöre der Rhein-Kreis Neuss zu den ersten Antragstellern.

 

Weitere zusätzlich für die Antragsbearbeitung benötigte Unterlagen seien durch die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 17.08.2015 vorgelegt worden. Die Bewilligung stehe derzeit noch aus.