Protokoll:

Dezernent Mankowsky begrüßte es, dass die Vernetzung und Kooperation zwischen den Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss und dem Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss am 23. September diesen Jahres durch eine vertragliche Vereinbarung auch offiziell und verbindlich geregelt werde, um einen möglichst wirksamen Kindesschutz zu gewährleisten.

 

Nach Einschätzung von Ausschussmitglied Dr. Leyhausen seien rechtsmedizinische Kenntnisse zur Feststellung des Kindeswohles erforderlich, wofür bei den Jugendämtern und dem Gesundheitsamt nach ihrem Wissen jedoch kein Personal zur Verfügung stehe. Daher fragte sie an, ob eine stärkere Einbeziehung der Rechtsmedizin sinnvoll sei.

 

Dr. Dörr erklärte hierzu, dass eine rechtsmedizinische Begutachtung zwar ein wichtiger Aspekt jedoch zur Feststellung des Kindeswohles nicht obligat sei. Gleichwohl werde man im Einzelfall sehr gerne auf einen Rechtsmediziner zurückgreifen. Das Gesundheitsamt verfüge über einen guten Kontakt zum Uniklinikum in Düsseldorf. Dort würden im Bedarfsfall mehrere Rechtsmediziner zur Verfügung stehen. Auf diese Möglichkeit habe man jedoch bislang erfreulicherweise nicht zurückgreifen müssen.

 

Kreistagsmitglied Servos schlug darauf hin vor, noch einen Absatz zur Hinzuziehung eines Rechtsmediziners in die Vereinbarung einzufügen.

 

Dezernent Mankowsky sah hierfür keine Erforderlichkeit gegeben, da die Vereinbarung nicht jeden Einzelfall im Detail abbilden könne. Im Bedarfsfall werde man selbstverständlich auf einen Rechtsmediziner zurückgreifen und die Vereinbarung im Übrigen anhand der aktuellen Gegebenheiten entsprechend auslegen.