Protokoll:

Kreisdirektor Brügge fasste zunächst die aktuelle Situation der Flüchtlingsunterbringung insbesondere im Rhein-Kreis Neuss, wie in der Sitzungsvorlage im Einzelnen dargestellt, in einem kurzen Bericht zusammen.

 

In diesem Zusammenhang lobte er die herausragende Arbeit des Gesundheitsamtes, welches im Wege der Amtshilfe in den Erstaufnahmeeinrichtungen im  Kreisgebiet die medizinische Erstversorgung und Begutachtung der Flüchtlinge übernehme.

 

Seinen großen Respekt und Dank sprach er allen Mitarbeitern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie den Ehrenamtlern aus, welche sich für eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge einsetzten, obgleich die Unterbringung in Turnhallen nur eine Notlösung darstellen könne.

 

Dahingegen brachte er sein äußerstes Missfallen denen gegenüber zum Ausdruck, welche im Internet und in den sozialen Netzwerken gegen die Aufnahme von Flüchtlingen mit teils ausländerfeindlichen Äußerungen Stimmung machen würden. Hiergegen würde der Rhein-Kreis Neuss sich des Äußersten verwehren.

 

Insgesamt bemängelte er das Verfahren durch das Land NRW bei der Zuweisung von Flüchtlingen,  da es hier häufig zu erheblichen Fehlinformationen komme. Auch im Hinblick auf die zeitlich stark verzögerte Erstattung der den Städten und Gemeinden sowie den Wohlfahrtsverbänden entstehenden Kosten gebe es Verbesserungsbedarf.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft integriert werden sollen. Ferner solle ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, möglichst kurzfristig die deutsche Sprache zu lernen. Die Sprachförderung richte sich sowohl an die Flüchtlinge, die in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, als auch an die Familien, die mit der Betreuung der Kinder eingebunden seien.

 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens habe die Verwaltung am Vormittag des Sitzungstages bei einem Treffen mit Vertretern der Arbeitsagentur, der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, der IHK Mittlerer Niederrhein, der Handwerkskammer und den Gewerkschaften ein gemeinsames Vorgehen zur Entwicklung eines Modellprojektes im Kreisgebiet vereinbart.

 

Bestandteile des Projektes seien neben der schnellstmöglichen Vermittlung der deutschen Sprache auch die vermehrte Schaffung von Arbeitsgelegenheiten und Praktika sowie die beschleunigte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose dankte Kreisdirektor Brügge für den Bericht und stellte die Flüchtlingsthematik als eines der derzeit wichtigsten innenpolitischen Probleme heraus.

 

Ausschussmitglied Kresse zeigte sich darüber besorgt, dass die traumatisierten Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen nach seiner Einschätzung derzeit keine ausreichende psychotherapeutische Versorgung erhalten würden und bat die Verwaltung in diesem Bereich tätig zu werden.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Zuständigkeit für die Erstaufnahmeeinrichtungen beim Land NRW liege und die Verwaltung seine Bitte daher gerne dorthin weiterleiten werde.

 

Ausschussmitglied Kresse begrüßte es, dass das Land NRW Rahmenvereinbarungen für die Einführung der Gesundheitskarte geschaffen habe. In diesem Zusammenhang bat er die Verwaltung auf eine einheitliche Umsetzung bei den kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinzuwirken.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte hierzu, dass die Verwaltung die Umsetzung den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit überlassen werde.

 

Ausschussmitglied Bartsch erkundigte sich, welche Maßnahmen zur Versorgung der anerkannten Flüchtlinge mit Wohnraum eingeleitet werden sollen.  Hierbei machte er am Beispiel der Stadt Düsseldorf auf die Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsbauunternehmen im Kreisgebiet aufmerksam. Danach könnten Flüchtlinge in die Bestände der Wohnungsbauunternehmen integriert und bei der Neuvergabe von Immobilien berücksichtigt werden. 

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass der Schwerpunkt derzeit auf die Sprachförderung und die Integration insbesondere in Arbeit gelegt werde und die Verwaltung sich bislang noch nicht mit der Wohnraumthematik beschäftigt habe. Er dankte Ausschussmitglied Bartsch für seinen Hinweis und würde es begrüßen, wenn dieser in seiner Funktion als Vertreter der Wohnungsbauwirtschaft bereits einen solchen Prozess im Kreisgebiet moderieren würde.

 

Kreistagsmitglied Dr. Flick bemängelte die Zuweisung von Flüchtlingen anhand des Königsteiner Schlüssels, welche häufig auf solche Städte mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt erfolgen würde.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Diskussion dieser bundesrechtlichen Problematik für den Rhein-Kreis Neuss nicht im Vordergrund stehe, sondern vielmehr die Unterstützung der Flüchtlinge vor Ort.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Dr. Flick führte Kreisdirektor Brügge aus, dass sich die Zuständigkeit der Jugendämter für die unbegleiteten, jugendlichen Flüchtlinge danach ergebe, in wessen Bereich diese aufgenommen würden. Zukünftig solle die Zuweisung ebenfalls anhand des Königsteiner Schlüssels erfolgen, wobei jedoch stets das Kinder- und Jugendwohl berücksichtigt werden müsse. Der Gesetzesentwurf zur Abänderung des SGB VIII befinde sich derzeit in der Verbändeanhörung.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Dr. Flick teilte Herr Lenz mit, dass der DRK Kreisverband Grevenbroich die Erstaufnahmeeinrichtung in Grevenbroich betreibe und beim Aufbau der Notunterkunft in Dormagen geholfen sowie in den ersten 48 Stunden die dortige Betreuung sichergestellt habe. Anschließend hätten die Malteser den Betrieb der Einrichtung übernommen. In der Einrichtung in Meerbusch seien die Johanniter tätig.