Beschluss:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

zwischen der Stadt Meerbusch und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der

Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss".


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte den Sachverhalt und teilte mit, dass dieses Thema in den Gremien der Stadt Meerbusch in den nächsten Wochen Thema sein wird.

 

Aus diesem Grunde, würde seitens des Kreistages, ein Vorratsbeschluss gefasst werden.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer teilte mit, dass er bereits im Kreisausschuss angekündigt habe, dass für seine Fraktion bei diesem Tagesordnungspunkt Beratungsbedarf bestehen würde.

 

Er erläuterte, dass seine Fraktion eine klare Line habe und daher finden würde, dass alles was bürgernah sei bei den Kommunen bearbeitete werden solle und wo Spezialwissen erforderlich sei, könnte, wenn die Kommune dies wünsche, vom Kreis übernommen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer kritisierte, dass die Kreisverwaltung eine Beilhilfestelle eingerichtet habe, die auch Landesbedienstete, ohne dafür einen Ausgleich über das GFG zu erhalten, bearbeitet.

 

Im vorliegenden Fall betonte er, dass die Kreisverwaltung eine Fallpauschale von 21,00 € von der Stadt Meerbusch erhalten würde.

 

Dennoch äußerte Kreistagsabgeordneter Erhard  Demmer in der Abwägung die grundsätzliche Kritik an diesem Thema, würde aber der öffentlich rechtlichen Vereinbarung zustimmen, wenn die Fallpauschale von 21,00 € zur Deckung auskömmlich wäre.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Fallpauschale in Höhe von 21,00 € für die Kommunen derzeit auskömmlich sei. Im Übrigen habe der Kreis nicht von sich aus für Landesbedienstete die Beihilfestelle eingerichtet. Vielmehr bediene sich das Land seit Jahrzehnten für … Aufgaben der Kreise.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte noch mit, dass die Kreisverwaltung derzeit in Gesprächen mit den Finanzminister stehen würde, da dass Land plane, dass jede Beihilfestelle die Software zur Beihilfebearbeitung selber kaufen müsse.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig