Sitzung: 01.10.2015 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/0847/XVI/2015
Beschluss:
Der Schulausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Protokoll:
Herr Lonnes
erläuterte, wie in der Vorlage ausgeführt, sei der Rhein-Kreis Neuss durch die
Landesregierung aufgefordert worden, innerhalb von drei Tagen 300 Plätze für
Flüchtlinge bereitzustellen. Es sei dem Rhein-Kreis Neuss gelungen, innerhalb
der kurzen Zeitspanne alles zu regeln, woran auch das BBZ Grevenbroich und
seine Schulleitung einen erheblichen Anteil gehabt habe. Die Notaufnahmestelle
für Flüchtlinge in der Sporthalle des BBZ Grevenbroich sei eingerichtet worden
und biete die Möglichkeit der Registratur und der medizinischen Untersuchung,
so dass nach der Aufnahme ein Asylantrag gestellt werden könne. Den
Flüchtlingen würden dort Schlafplätze zur Verfügung gestellt und sie würden
verpflegt, geimpft sowie geröntgt werden können. Eventuelle
Alternativuntersuchungen werden sicher gestellt.
Nach dieser
Erstaufnahme erfolge eine Zuweisung in die umliegende Städte und Gemeinden. Da
die Zuweisung in der Regel sehr kurzfristig erfolge, stelle dies die Menschen
vor Ort jeden Tag vor neue Herausforderungen. Der Kreis habe jedoch am BBZ
Grevenbroich eine sehr gute Erstaufnahmeeinrichtung geschaffen und dort viel
für die Menschen getan. Allerdings sei die Sporthalle nicht dauerhaft als
Erstaufnahmestätte für 300 Menschen vorgesehen.
Weiterhin
berichtete Herr Lonnes, dass für die Erstaufnahme der Flüchtlinge das Land Nordrhein-Westfalen
zuständig sei, und der Rhein-Kreis Neuss daher erwarte, dass das Land Nordrhein-Westfalen
die Finanzierung sicher stelle. Insgesamt seien bis zum heutigen Tag über 600
Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung gewesen und dort menschenwürdig
versorgt worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung
hätten sich sehr engagiert in diesen Prozess eingebracht und auch die Schule
habe viel Unterstützungsarbeit, z. B. eine entsprechende Kinderbetreuung,
geleistet.
Herr Schmitz sagte
ein Dankeschön für das Engagement an alle beteiligten Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrerinnen und Lehrer der Schule, aber auch an die weiteren Beteiligten.