Protokoll:

·                Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass ihr zugetragen worden sei, dass Bäume im Bereich des Kamillusparks in Neuss an der Grenze zu den neu gebildeten Grundstücken von außen her beschnitten worden seien. Die Bäume gehörten zum Geschützten Landschaftsbestandteil. Der Zaun sei eindeutig erkennbar.

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass ihm keine Antrag auf Rückschnitt der Bäume des Geschützten Landschaftsbestandteils bekannt sei. Man werde den Standort besichtigen.

·                Beiratsmitglied Kallen nahm Bezug auf die Rodungsarbeiten an der A 46, die innerhalb der Nist- und Brutzeit vorgenommen worden seien.

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass die Rodungen aus eben diesem Grund eingestellt worden seien. Zuständige Landschaftsbehörde für den mit den Gehölzrodungen und den an dieser Stelle geplanten Baumaßnahmen an der A 46 verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft sei die Bezirksregierung Düsseldorf als Höhere Landschaftsbehörde. Diese stehe nun im Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW um die erforderlichen Entscheidungen nach der Eingriffsregelung zu treffen. Die Rodungen seien nach deren Einstellung in der Nist- und Brutschutzzeit nicht wieder aufgenommen worden. Er gehe davon aus, dass der Landesbetrieb die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten werde.

Beiratsmitglied Arndt betonte, dass es sich dabei nicht um den ersten Fall im Zusammenhang mit dem Landesbetrieb handele. Bereits in den vergangenen Jahren seien ähnliche Probleme aufgetreten.

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz bestätigte dies. Allgemein sei die Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb aktuell deutlich besser, als in der Vergangenheit. Die Unterhaltungsmaßnahmen würden angekündigt und erforderlichenfalls nach Art und Umfang vor Ort besprochen, so in einem Fall an der L 375 in Neurath und an der L 154 in Büttgen.
Er habe Verständnis dafür, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden werden solle, ständige Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu müssen, und daher auf Vorrat gearbeitet werde. Gleichwohl müsse der Charakter des angelegten Straßenbegleitgrüns so erhalten werden, wie er im straßenrechtlichen Verfahren geplant und zugelassen worden sei.
Immerhin habe die Entwicklung der Vergangenheit dazu geführt, dass der Landesbetrieb heute Richtlinien für die Unterhaltung der Grünbestände habe, mit denen man erheblich besser leben könne.

Beiratsmitglied Kallen betonte, dass es nur schwer zu akzeptieren sei, dass das Land einerseits allen Privaten bei jeder Gesetzesänderung Lasten auferlege, sich andererseits aber bei eigenen Maßnahmen sehr großzügig gebe.

·                Beiratsmitglied Kallen erklärte, dass nach dem von ihm gewonnenen Eindruck das städtische Grün und das Begleitgrün an Straßen deutlich später gemäht worden sei, als in der Vergangenheit. Dies sei positiv zu vermerken.

Im Anschluss an eine Diskussion über die Behandlung von Straßenbegleitgrün wies Beiratsmitglied Grimbach darauf hin, dass in der Umgebung von Zons u. a. die Heidenelke vorkomme, eine außergewöhnliche und seltene Pflanze, die in acht Bundesländern als verschwunden gelte. Dies mache deutlich, dass es sich durchaus lohne, auch die Straßenränder zu schonen.
Die Natur besitze schon eine große Fähigkeit, sich nach Eingriffen wieder zu erholen; kritisch werde es erst, wenn auch die letzten Reste noch geschädigt würden. So müsse man heute die Straßenränder leider schon als Vernetzungslinien zwischen einzelnen Bereichen ansehen. In der sehr stark genutzten und besiedelten Landschaft bleibe vermutlich kaum etwas anderes übrig.

Vorsitzender Lechner erinnerte daran, dass an der L 380 südlich Nievenheim früher große Bestände an Wiesenstorchenschnabel gestanden hätten. Ob diese auch heute noch vorhanden seien, könne er nicht sagen.

Beiratsmitglied Klauth erklärte aus Sicht der Landwirtschaft, dass Bepflanzungen an Straßen oft zu Problemen bei der Bewirtschaftung und der Nutzung der Wirtschaftswege durch das Hineinwachsen in das Lichtraumprofil führe. Vielfach erfolge auf Meldungen an die Kommunen von dort aus keine Reaktion. In der Gemeinde Jüchen müsse schon eine Extremsituation vorliegen, bevor gehandelt werde.
Man habe sich jetzt entschieden, seitens der Landwirtschaft ein Gerät zum Gehölzrückschnitt zu erwerben und dieses in Absprache mit der Kommune einzusetzen. Leider gehe dies zu Lasten der Landwirtschaft.
Ein pfleglicher Rückschnitt führe nicht zu einer Schädigung der Gehölze. Nach spätestens zwei Jahren seien diese wieder voll entwickelt.

Beiratsmitglied Grimbach äußerte hierfür volles Verständnis. Es sei nur einfach sehr schade, wenn man in diesen Bereich die letzten Reste wertvoller Vegetation verliere. Straßenränder und Deiche seien wichtige Standorte, auf denen viele seltene Arten zu finden seien. An diese Pflanzen seien wiederum viele Tierarten gebunden, sodass der Verlust einer Pflanzenart noch weit mehr nach sie ziehe. Bei einigen Straßenabschnitten im Kreisgebiet sei es wichtig, diese zu beobachten. Dies bedeute aber nicht, dass Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt werden sollten.
Zum ökologischen Wert von Straßenbegleitgrün gebe es auch interessante Ausführungen der damaligen Landesanstalt für Ökologie.

·                Beiratsmitglied Klauth verwies auf die Armut an Hecken in der freien Landschaft. Hieraus entstehe schon ein Erosionsproblem. Bei der Neuanlage von Hecken stelle sich aber wiederum die Frage der Pflege und Unterhaltung.

Beiratsmitglied Grimbach nahm Bezug auf den Entwurf eines Landesnaturschutzgesetzes, nach dem Hecken a priori geschützt sein sollten. Dies bewirke genau das Gegenteil.

Es schloss sich eine Diskussion über Gestaltung und Pflege von Hecken und Straßenrändern an.

Beiratsmitglied Grimbach bezeichnete es als wichtig, dass die Landwirte belohnt würden, die eine höhere Divergenz schafften. Dies gelte besonders für kleine Betriebe, die ein Mosaik in der Landschaft schafften.

Vorsitzender Lechner verwies auf das langjährige Ackerrandstreifenprogramm, welches heute nicht mehr bestehe.

Beiratsmitglied Klauth ergänzte, dass diese Blühstreifen zukünftig wieder zahlreicher würden, da sie auch mit EU-Mitteln bezuschusst würden, um Verluste für die Landwirtschaft zu verringern.

Beiratsmitglied Kallen verwies auf die Möglichkeit, solche Blühstreifen über Kompensationsmaßnahmen anzulegen. Anderenorts sei dies bereits Praxis. Für den Eingriff durch die Erweiterung des Klärwerks am Nordkanal würden auch nur Aufforstungen vorgesehen.

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass es sich hier um eine funktionale Kompensation für den Eingriff in den Wald handele.

Kreisoberverwaltungsrat Große erklärte, dass diese Art der Kompensation auch zum tragen komme. Insbesondere die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft setze sich hierfür ein. Schwierig sei die Gewährleistung der Dauerhaftigkeit solcher Maßnahmen.

 

Im Anschluss an die verschobene Behandlung des Tagesordnungspunktes 4 nahmen die Anwesenden anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Landschaftsbeirates und des 30-jährigen Vorsitzes von Herrn Rainer Lechner einen gemeinsamen Imbiss ein.