Sitzung: 27.10.2015 Naturschutzbeirat
Protokoll:
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Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass ihr
zugetragen worden sei, dass Bäume im Bereich des Kamillusparks in Neuss an der
Grenze zu den neu gebildeten Grundstücken von außen her beschnitten worden
seien. Die Bäume gehörten zum Geschützten Landschaftsbestandteil. Der Zaun sei
eindeutig erkennbar.
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass ihm keine Antrag auf Rückschnitt
der Bäume des Geschützten Landschaftsbestandteils bekannt sei. Man werde den
Standort besichtigen.
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Beiratsmitglied Kallen nahm Bezug auf die
Rodungsarbeiten an der A 46, die innerhalb der Nist- und Brutzeit vorgenommen
worden seien.
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass die Rodungen aus eben diesem
Grund eingestellt worden seien. Zuständige Landschaftsbehörde für den mit den
Gehölzrodungen und den an dieser Stelle geplanten Baumaßnahmen an der A 46
verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft sei die Bezirksregierung
Düsseldorf als Höhere Landschaftsbehörde. Diese stehe nun im Kontakt mit dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW um die erforderlichen Entscheidungen nach der
Eingriffsregelung zu treffen. Die Rodungen seien nach deren Einstellung in der
Nist- und Brutschutzzeit nicht wieder aufgenommen worden. Er gehe davon aus,
dass der Landesbetrieb die artenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten werde.
Beiratsmitglied Arndt betonte, dass es sich dabei nicht um den ersten Fall im
Zusammenhang mit dem Landesbetrieb handele. Bereits in den vergangenen Jahren
seien ähnliche Probleme aufgetreten.
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz bestätigte dies. Allgemein sei die
Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb aktuell deutlich besser, als in der
Vergangenheit. Die Unterhaltungsmaßnahmen würden angekündigt und
erforderlichenfalls nach Art und Umfang vor Ort besprochen, so in einem Fall an
der L 375 in Neurath und an der L 154 in Büttgen.
Er habe Verständnis dafür, dass aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden
werden solle, ständige Unterhaltungsmaßnahmen durchführen zu müssen, und daher
auf Vorrat gearbeitet werde. Gleichwohl müsse der Charakter des angelegten
Straßenbegleitgrüns so erhalten werden, wie er im straßenrechtlichen Verfahren
geplant und zugelassen worden sei.
Immerhin habe die Entwicklung der Vergangenheit dazu geführt, dass der
Landesbetrieb heute Richtlinien für die Unterhaltung der Grünbestände habe, mit
denen man erheblich besser leben könne.
Beiratsmitglied Kallen betonte, dass es nur schwer zu akzeptieren sei, dass das
Land einerseits allen Privaten bei jeder Gesetzesänderung Lasten auferlege,
sich andererseits aber bei eigenen Maßnahmen sehr großzügig gebe.
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Beiratsmitglied Kallen erklärte, dass nach dem
von ihm gewonnenen Eindruck das städtische Grün und das Begleitgrün an Straßen
deutlich später gemäht worden sei, als in der Vergangenheit. Dies sei positiv
zu vermerken.
Im Anschluss an eine Diskussion über die Behandlung von Straßenbegleitgrün wies
Beiratsmitglied Grimbach darauf hin, dass in der Umgebung von Zons u. a. die
Heidenelke vorkomme, eine außergewöhnliche und seltene Pflanze, die in acht Bundesländern
als verschwunden gelte. Dies mache deutlich, dass es sich durchaus lohne, auch
die Straßenränder zu schonen.
Die Natur besitze schon eine große Fähigkeit, sich nach Eingriffen wieder zu
erholen; kritisch werde es erst, wenn auch die letzten Reste noch geschädigt
würden. So müsse man heute die Straßenränder leider schon als Vernetzungslinien
zwischen einzelnen Bereichen ansehen. In der sehr stark genutzten und
besiedelten Landschaft bleibe vermutlich kaum etwas anderes übrig.
Vorsitzender Lechner erinnerte daran, dass an der L 380 südlich Nievenheim
früher große Bestände an Wiesenstorchenschnabel gestanden hätten. Ob diese auch
heute noch vorhanden seien, könne er nicht sagen.
Beiratsmitglied Klauth erklärte aus Sicht der Landwirtschaft, dass
Bepflanzungen an Straßen oft zu Problemen bei der Bewirtschaftung und der
Nutzung der Wirtschaftswege durch das Hineinwachsen in das Lichtraumprofil
führe. Vielfach erfolge auf Meldungen an die Kommunen von dort aus keine
Reaktion. In der Gemeinde Jüchen müsse schon eine Extremsituation vorliegen,
bevor gehandelt werde.
Man habe sich jetzt entschieden, seitens der Landwirtschaft ein Gerät zum
Gehölzrückschnitt zu erwerben und dieses in Absprache mit der Kommune
einzusetzen. Leider gehe dies zu Lasten der Landwirtschaft.
Ein pfleglicher Rückschnitt führe nicht zu einer Schädigung der Gehölze. Nach
spätestens zwei Jahren seien diese wieder voll entwickelt.
Beiratsmitglied Grimbach äußerte hierfür volles Verständnis. Es sei nur einfach
sehr schade, wenn man in diesen Bereich die letzten Reste wertvoller Vegetation
verliere. Straßenränder und Deiche seien wichtige Standorte, auf denen viele
seltene Arten zu finden seien. An diese Pflanzen seien wiederum viele Tierarten
gebunden, sodass der Verlust einer Pflanzenart noch weit mehr nach sie ziehe.
Bei einigen Straßenabschnitten im Kreisgebiet sei es wichtig, diese zu
beobachten. Dies bedeute aber nicht, dass Verkehrssicherungspflichten
vernachlässigt werden sollten.
Zum ökologischen Wert von Straßenbegleitgrün gebe es auch interessante
Ausführungen der damaligen Landesanstalt für Ökologie.
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Beiratsmitglied Klauth verwies auf die Armut an
Hecken in der freien Landschaft. Hieraus entstehe schon ein Erosionsproblem.
Bei der Neuanlage von Hecken stelle sich aber wiederum die Frage der Pflege und
Unterhaltung.
Beiratsmitglied Grimbach nahm Bezug auf den Entwurf eines
Landesnaturschutzgesetzes, nach dem Hecken a priori geschützt sein sollten.
Dies bewirke genau das Gegenteil.
Es schloss sich eine Diskussion über Gestaltung und Pflege von Hecken und
Straßenrändern an.
Beiratsmitglied Grimbach bezeichnete es als wichtig, dass die Landwirte belohnt
würden, die eine höhere Divergenz schafften. Dies gelte besonders für kleine
Betriebe, die ein Mosaik in der Landschaft schafften.
Vorsitzender Lechner verwies auf das langjährige Ackerrandstreifenprogramm,
welches heute nicht mehr bestehe.
Beiratsmitglied Klauth ergänzte, dass diese Blühstreifen zukünftig wieder
zahlreicher würden, da sie auch mit EU-Mitteln bezuschusst würden, um Verluste
für die Landwirtschaft zu verringern.
Beiratsmitglied Kallen verwies auf die Möglichkeit, solche Blühstreifen über
Kompensationsmaßnahmen anzulegen. Anderenorts sei dies bereits Praxis. Für den
Eingriff durch die Erweiterung des Klärwerks am Nordkanal würden auch nur
Aufforstungen vorgesehen.
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass es sich hier um eine
funktionale Kompensation für den Eingriff in den Wald handele.
Kreisoberverwaltungsrat Große erklärte, dass diese Art der Kompensation auch
zum tragen komme. Insbesondere die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft setze
sich hierfür ein. Schwierig sei die Gewährleistung der Dauerhaftigkeit solcher
Maßnahmen.
Im Anschluss an die verschobene Behandlung des Tagesordnungspunktes 4 nahmen die Anwesenden anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Landschaftsbeirates und des 30-jährigen Vorsitzes von Herrn Rainer Lechner einen gemeinsamen Imbiss ein.