Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gegen den Erlass der Außenbereichssatzung RO 50 "Blumenweg" der Gemeinde Rommerskirchen.


Protokoll:

Beiratsmitglied Arndt bat um Erläuterungen zur Wahl des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet und zu Standortalternativen.

 

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass die hier im Anschluss an die bestehende Bebauung, die von der Satzung erfasst werde, in Anspruch zu nehmende Fläche im Landschaftsschutzgebiet klein sei.

 

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erklärte, dass die Gemeinde Rommerskirchen, wie andere Kommunen auch, Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen müsse. Die Gemeinde beabsichtige, für diese Standorte, soweit erforderlich, Planungsrecht zu schaffen. Außer diesem Standort seien noch verschiedene weitere Standorte in der Planung. In der Gemeinde bestehe jedoch kein übergroßes Angebot an geeigneten Standorten, sodass man die Standorte in Anspruch nehmen müsse, die die Anforderungen erfüllten und schnell bereitgestellt werden könnten. Hierzu zähle auch das in Rede stehende Grundstück. Dieses biete sich an, da es am Ende einer seit langer Zeit bestehenden Bebauung und gleichzeitig am Rand des Landschaftsschutzgebietes Gillbachtal liege. Bedenken gegen die Inanspruchnahme bestünden nicht. Im Zulassungsverfahren sei ein Befreiungsantrag zu stellen und der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft insbesondere mit Blick auf die Hofanlage zu kompensieren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.