Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Erneuerung des Durchlasses des Striebruchsbaches entsprechend dem Antrag des Deichverbandes Meerbusch-Lank vom 28.08.2015.


Protokoll:

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Kreisoberverwaltungsrat Schmitz die Lage des Durchlasses im Bereich des Gewässers.

 

Seitens der Mitglieder des Beirates wurde die Maßnahme als durchaus positiv eingeschätzt.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass es sich hier um eine Verbesserung handele.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.