Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die vorgelegten Zahlen zur Flüchtlingsunterbringung hin und teilte weiterhin mit, dass bereits 300 neue Flüchtlinge für die Halle am BBZ erwartet werden und das bereits 2.500 Flüchtlinge durch die Einrichtung des Rhein-Kreises Neuss weiterverteilt wurden.

 

Weiterhin teilte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mit, dass man relativ gut, bezüglich der Weiterverteilung der Flüchtlinge an die Städte und Gemeinden, aufgestellt sei. Man habe es sogar geschafft, keine weiteren Einrichtungen in Kroschenbroich und in der Radsporthalle in Kaarst zu eröffnen, obwohl dies der Wunsch der Bezirksregierung gewesen sei. Dafür werde in Kaarst/Holzbüttgen eine bisher nicht genutzte Halle umgebaut werden und als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung gestellt, damit man Ziel weiterverfolgen könnte, möglichst schnell die belegten Turnhallen frei zu bekommen.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte ergänzend, dass es im Rahmen der Amtshilfe/Notunterbringung schwierig sei, da die Daten, welche man von der Bezirksregierung Arnsberg oder Düsseldorf erhalte, äußerst unvollständig seien. Sowohl die Zahl der Menschen die ankommen sollen, untersucht werden müssen oder wann die Flüchtlinge ankommen seien überhaupt nicht valide.

Dies würde dazu führen, dass unnötig Personal eingesetzt werde, so Kreisdirektor Dirk Brügge weiter.

 

Weiter teilte Kreisdirektor Dirk Brügge mit, dass die Erstregistrierung jetzt von der Bundeswehr durchgeführt werde und man für die Untersuchung der Flüchtlinge zusätzliche Ärzte über das TZG eingestellt habe, obwohl vom Innenministerium immer noch die Zusage für die Kostenübernahme fehlen würde.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge berichtete ebenfalls über das Treffen aller Krisenstäbe bei der Bezirksregierung Düsseldorf, wo das Verfahren nochmal ausgiebig besprochen wurde. In dem Treffen sei bekannt gegeben wurden, dass das Land für das Jahr 2016, 60.000 Erstaufnahmeplätze zur Verfügung stellen werde, so Kreisdirektor Dirk Brügge weiter. Es würde jedoch die Sorge bestehen, auch von der Bezirksregierung, dass diese Erstaufnahmeplätze nicht ausreichen werden, wenn das neue Asylgesetz, welches das Asylverfahrensgesetz ablöst so umgesetzt werden würde, da im neuen Asylgesetz verankert ist, dass alle Menschen, welche keine Bleibeperspektive haben, solange in den Ersteinrichtungsstellen verbleiben sollen, bis das Asylverfahren abgeschlossen ist, längstens jedoch 9 Monate.

Dadurch würde auch weiterhin die Sorge bestehen, dass die Kommunen Turnhallen oder ähnliche Einrichtungen, weiter zur Verfügung stellen müssen, so Kreisdirektor Dirk Brügge abschließend.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose stellte die Frage, wie hoch der Prozent-Anteil der Flüchtlinge sei, die aus sicheren Herkunftsländern kommen.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge antwortete, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelmäßig Berichte herausgebe, in denen die Schutzquote benannt werde. Der letzte Stand, welcher ihm bekannt sei, würde bei einer Schutzquote von 37,7 % liegen. Das heißt, dass diese Menschen die Anerkennung nach Art. 16, 16a GG als politisch Verfolgte oder nach der Genfer-Flüchtlingskommission erhalten würden. Bei den restlichen 62,3 % würde das Verfahren abgelehnt werden und sie müssten die Bundesrepublik verlassen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Hans-Ulrich Klose stellte weiter dir Frage, warum ehemalige Kasernen oder andere militärische Anlagen bislang nicht als Unterbringungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauchke antwortete auf die Frage, dass diese auch in Anspruch genommen werden sollen, es jedoch sehr um nicht zusagen zu lange daure diese Einrichtungen wieder instand zu setzen. Zuständig hierfür sei das Land, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter.

 

Anhand der Flüchtlingszahlentwicklung sieht Kreistagsabgeordneter Johann-Andras Werhahn nicht, dass die Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive schnellstmöglich abgeschoben werden könnten. Er bittet daher darum, dass geprüft werde, ob alle Möglichkeiten des Bundes, Landes oder der Gemeinden genutzt werden, um dem Rechtssystem eine Chance zu geben.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erwiderte daraufhin, dass in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses das neue Verfahren des Asylgesetzes vorgestellt werde.