Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 5. Änderung des Landschaftsplanes III - Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich – und beschließt, gem. § 16 und § 27 in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 21.07.2000, S. 568) zuletzt geändert am 16.März 2010 (GV NRW S. 185) die 5. Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich – in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom November 2015 (Anlage 3) als Satzung.

 

 


Protokoll:

Herr Wappenschmidt fasst zusammen, dass es sich bei Tagesordnungspunkten 3 bis 5 jeweils um Anpassungen von Naturschutzschutzgebieten an die FFH-Gebiete handle. Die CDU-Fraktion bewerte dieses nach wie vor als nicht zielführend. Da diese Anpassungen allerdings durch das Bundesnaturschutzgesetz erzwungen werden, werde man die inhaltlichen Bedenken zurück stellen. Vorsitzender Herr Markert fasst auf Basis der Ausführungen von Herrn Wappenschmidt die Tagesordnungspunkte 3 bis 5 zusammen.

 

Herr Dr. Kalthoff verweist darauf, dass das Grundwasser durch Biogülle genau so belastet werden könne wie durch konventioneller Gülle, da der Nitratgehalt identisch sei. Herrn Wappenschmidt erinnert an den engen Rechtsrahmen, den es durch das Düngerecht gebe. Herr Dr. Kalthoff spricht sich dafür aus, bei zukünftigen Pflanzungen die Klimaveränderung mit zu berücksichtigen. Herr Banse erkundigt sich zu den Hybridpappeln in der Illvericher Rheinschlinge. Herr Große informiert, dass die Umwandlung der Hybridpappeln in naturnahe Waldbestände in den flächigen Waldbeständen der Naturschutzgebiete erfolgen werde. Aus Gründen des Landschaftsbildes könne die Erhaltung der Hybridpappelreihen jedoch durchaus sinnvoll sein.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen