Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000 S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185) die Aufstellung zur Durchführung der 4. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.

 

Gegenstand der 4. vereinfachten Änderung ist die Einfügung einer Unberührtheitsklausel zur LSG-Festsetzung 6.2.2.10/III „LSG Niersaue, Neersbroicher Busch“ mit dem Ziel der Sicherung des Trainingsplatzes Neersbroich am derzeitigen Standort unter Beachtung der notwendigen Vorgaben des Landschaftsschutzes.

 

 

 

 

 


Protokoll:

Herr Große betont, dass durch diese 4. Vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes III, Sportbetrieb und Vorgaben aus dem Landschaftsschutz in einem für alle Seiten vertretbaren Kompromiss zusammengeführt werden. Herr Molzberger, Herr Dr. Kalthoff, Herr Wappenschmidt, Frau Hugo-Wissemann und Vorsitzender Herr Markert beteiligen sich an der anschließenden Diskussion. Herr Wappenschmidt wünscht sich, dass der Landschaftsbeirat ebenfalls in diesem Sinne entscheidet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen