Protokoll:

Herr Große referiert über den „Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“, eine Fortführung des Masterplan Grün aus dem Köln-Bonner-Raum. Er merkt an, dass solch ein Entwicklungsplan auch als eine Aufwertung des Landschaftsplanes angesehen werden könne, da die biologischen und ökologischen Aspekte des Landschaftsplanes um die Belange der Kulturlandschaft ergänzt werden. Herr Große betont, dass Kulturlandschaft einen wichtigen Bestandteil der Heimat darstelle. Letztendlich handelt es sich auch um einen weichen Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung des Rhein-Kreises Neuss. Herr Große erinnert daran, dass bereits in 2013 verschiedene Projektskizzen aus dem südlichen Kreisgebiet im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt worden seien. Er benennt daraus drei Projekte, die sich aktuell in der Umsetzungsphase befinden:

 

  • Grüne Fuge Jüchen (am Tagebaurand)
  • Strategischer Bahndamm
  • Freizeitkonzept „Nievenheimer Seen“
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Herr Große betont, dass der Entwicklungsplan aus dem südlichen Kreisgebiet heraus nun weiter in das nördliche Kreisgebiet geführt werden solle. Herr Große stellt in einem Powerpoint-Vortrag Anlass und Anforderungen an die Planung vor. Er hebt hervor, dass vor allem Wert auf die Umsetzungsfähigkeit der Projekte gelegt worden sei und auf eine Abstimmung mit der Regionalplanung. Herr Große informiert, dass für den Teilbereich Nord der Planung bereits verschiedene Abstimmungsgespräche mit Kaarst, Korschenboich und Meerbusch und weiteren Akteuren, insbesondere der Landwirtschaft, geführt worden seien. Herr Große führt aus, dass inzwischen 29 Projektvorschläge aus dem nördlichen Kreisgebiet vorlägen. Diese seien in der Tischvorlage (Anlage 2) aufgelistet und detailliert beschrieben worden.

 

Herr Große fasst die weitere Planung zusammen, nämlich den bereits im südlichen Kreisgebiet erarbeiteten Entwicklungsplan mit dem nördlichen zu einem Gesamtplan „Entwicklungsplan Kulturlandschaft im Rhein-Kreis Neuss“ zu verbinden.

 

Herr Graaf erkundigt sich über die Auswirkungen auf die Regionalplanung. Herr Große antwortet, dass Kulturlandschaft im Regionalplan kein Ziel sondern einen Grundsatz darstelle. Kulturlandschaften werden in sogenannten Beikarten eingetragen. Der Entwicklungsplan des Kreises werde in die Erstellung dieser Beikarten einfliessen. Frau Hugo-Wissemann sagt, dass dieser Entwicklungsplan zeige, dass der Rhein-Kreis Neuss auch kulturhistorisch und landschaftlich einiges zu bieten habe. Sie erkundigt sich zur Umsetzung der Projekte. Herr Große betont, dass es sich um eine Angebotsplanung handle. Er informiert, dass es für den Entwicklungsplan kein eigenes Förderinstrument gebe, allerdings verschiedene andere Fördertöpfe genutzt werden könnten. Der Kreis werde die Kommunen bei der Umsetzung der Projekte natürlich unterstützend begleiten und dabei auch geeignete Fördermöglichkeiten eruieren. Frau Steinkühler fragt, ob im Entwicklungsplan der Konverterstandort mit berücksichtigt worden sei.  Herr Große verneint dies und sagt, dass es sich beim Entwicklungsplan um keine konkrete Eingriffsplanung handle, sondern um eine informelle Planung ohne rechtskräftige Festsetzungen oder ähnlichem. Herr Banse fragt, warum der Entwicklungsplan sich aus dem Köln-Bonner Raum entwickelt habe und nicht aus Düsseldorf. Herr Große antwortet, dass Düsseldorf diesbezüglich keine eigene Initiative gezeigt habe, also keinen Entwicklungsplan wie den Masterplan Grün der Region Köln/Bonn erstellt habe, an dem man sich hätte beteiligen können.

(Anmerkung der Schriftführung: Die Powerpoint-Präsentation i(Anlage 3) ist wegen der besseren Lesbarkeit auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss abgelegt.)