Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 und Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000 S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185) die Aufstellung zur Durchführung der 4. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.

 

Gegenstand der 4. vereinfachten Änderung ist die Einfügung einer Unberührtheitsklausel zur LSG-Festsetzung 6.2.2.10/III „LSG Niersaue, Neersbroicher Busch“ mit dem Ziel der Sicherung des Trainingsplatzes Neersbroich am derzeitigen Standort unter Beachtung der notwendigen Vorgaben des Landschaftsschutzes.

 

 

 

 

 

Anlage 1 und Anlage 2 sind den Sitzungsunterlagen des Planungs- und Umweltausschusses vom 17.11.2015 zu entnehmen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig