Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Flüchtlingsbericht zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke verwies den Tagesordnungspunkt zur ausführlichen Behandlung in den kommenden Kreistag.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann stellte die Frage, ob sie es richtig verstehen würde, dass 60% der Flüchtlinge keine dem Hauptschulabschluss entsprechende Schulausbildung besitzen würden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass dies falsch gerechnet sei. Denn eine 8-jährige Schulausbildung würde nicht heißen, dass man einen Hauptschulabschluss besitzen würde. Hauptziel sei es erst einmal den Menschen Deutsch beizubringen, damit sie integriert werden können.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich fragte nach, wie es mit der angemieteten Industriehalle in Kaarst aussehen würde. Es wurde berichtet, dass die Halle angemietet worden sei und die Bezirksregierung diese Halle nun doch nicht haben wolle.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass Ziel sei, die in Anspruch genommenen Turnhallen schnellstmöglich frei zubekommen. In Kaarst wurde aus diesem Grunde, mit Zustimmung der Bezirksregierung die genannte Industriehalle angemietet. Am vergangenen Donnerstag erhielt die Verwaltung dann den Hinweis, dass der Bezirksregierung die Halle zu teuer sei und man versuchen soll, früher aus dem Mietvertrag herauszukommen. Die Kosten hierfür muss aber die Bezirksregierung tragen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter.

 

Kreistagsabgeordneter Dieter Welsink fragte nach,

  1. ob es möglich sei, einen Aufnahmestopp zu beantragen, da der kreisangehörige Raum seine Quote mehr als erfüllt habe, während der kreisfreie Raum noch Kapazität habe?
  2. Nach welchen Kriterien erhalte man die Zuweisungen und wer steuert diese Verteilung?
  3. Ist dies ein Einmaleffekt oder ein dauerhafter Trend?

 

Kreisdirektor Dirk Brügge berichtete, dass dem Rhein-Kreis Neuss zum 31.10.2015 und 30.11.2015 aufgefallen sei, dass der Rhein-Kreis Neuss deutlich mehr endgültig zugewiesene Flüchtlinge aufgenommen habe oder aufnehmen musste als der kreisfreie Bereich. Zuständig für die Verteilung der Flüchtling aus den Erstaufnahmestellen heraus sei die Bezirksregierung in Arnsberg und geregelt ist dies in § 3 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes, so Kreisdirektor Dirk Brügge weiter.

 

Aus diesem Anlass wurde die zuständige Regierungspräsidentin in Arnsberg und Düsseldorf sowie der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund und die hiesigen Landtagsabgeordneten angeschrieben, so Kreisdirektor Dirk Brügge.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer regte für die Fortschreibung des Flüchtlingsberichtes an und dass man die getroffene Kostenübernahmeregelung, welche das Land für 2016 und 2017 mit den Kommunen getroffen habe, aufnehmen sollte.

Weiterhin stellte er die Frage, ob die Auflistung der Schulen mit einer Willkommensklasse abschließend sei und wie es mit den zusätzlichen Stellen für Lehrkräfte aussehen würde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stellte klar, dass die Kommunen der vorgesehen finanziellen Regelung des Landes nicht zugestimmt haben, da die vorgesehene Pauschale nicht ausreiche. Man würde zwar eine Pauschlae begrüßen, diese muss aber auskömmlich sein.

 

Dezernent Tillmann Lonnes teilte mit, dass es neben den aufgeführten Gymnasien mindestens ein weiteres Gymnasien mit einer Willkommensklasse geben würde. 

 

Weiter führte Dezernent Tillmann Lonnes aus, dass die Integrationsstellen die im Nachtragshaushalt vorgesehen sind, im Rhein-Kreis Neuss alle verteilt seien. Jedoch mache die Besetzung der Stellen Schwierigkeiten, da es nicht so einfach sei, Fachkräfte zu finden, die Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache unterrichten würden. Aus diesem Grunde ist die Anforderung an die Qualifikation bereits gelockert worden, so Dezernent Tillmann Lonnes abschließen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel stellte die Frage, wie der Rhein-Kreis Neuss sich verhalten würde, wenn man auf das Schreiben an die Regierungspräsidentin keine positive Antwort erhalten würde.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich bat darum, bis zum Kreistag in den Bericht mit aufzunehmen, wie viele freiwillige Ärzte in den Städten und Gemeinden des Rhein-Kreis Neuss im Flüchtlingsbereich tätig seien.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge führte zur Verteilerstatistik weiter aus, dass diese sich so verhalten würde, dass sowohl die Plätze der Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und die der Zentralenunterbringungseinrichtungen des Landes auf die Aufnahmeverpflichtung von zugewiesenen Flüchtlingen angerechnet werden. 

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich stellte die Frage, ob Sie es richtig verstehe, dass Alterkrankungen der Flüchtlinge nicht von den Ärzten behandelt werden dürften und wenn ja, was dieses verbieten würde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete darauf hin, dass es richtig sei, dass es bei Alterkrankungen eine Frage sei, wer die Behandlung diese bezahle.