Protokoll:

1.         Vorsitzender Lechner erläuterte, dass er gebeten worden sei, in dieser Sitzung nochmals über die Amphibienschutzmaßnahmen im Kreis zu diskutieren.

Herr Behrens als Vertreter des BUND erläuterte, dass man eine Anfrage des Kreistiefbauamtes zur K 24 erhalten habe. Hier sei es 2015 erstmals zu einer Amphibienwanderung gekommen. Der Kreis habe die Verbände zur Leerung der Auffangeimer angefragt. Seines Wissens hätten alle Angefragten mangels Kapazitäten abgesagt. Daraufhin sei ein Schreiben des Tiefbauamtes ergangen, in dem der Kreis darauf hinweise, dass er vorrangig für die Verkehrssicherheit zuständig sei. Bei anderen Straßenbaulastträgern sei es üblich, dass die Naturschutzverbände das Übersetzen übernähmen. Zudem werde die Vermutung geäußert, dass bei den Angefragten wohl kein Interesse an Arten und Populationsstärken bestehe.
Er sei, wie die meisten auch in diesem Gremium, rund 500 Stunden jährliche ehrenamtlich im Naturschutz tätig. Irgendwann sei die Kapazität erschöpft. Bereits sein vielen Jahren weise man auf die Problematik z. B. im Zusammenhang mit der K 10 hin. Er wolle sich kein mangelndes Interesse vorwerfen lassen. Er wolle festgestellt haben, dass der Kreis als Straßenbaulastträger primär zuständig sei und dies nicht auf die Naturschützer abwälzen könne. Zudem sei bereits in der letzten Sitzung die Frage der Rückwanderung z. B. an der K 10 angesprochen worden, bei der keine Maßnahmen erfolgten. Dass es dort keine Probleme gebe, sei insoweit nicht zutreffend.
Sicher sei der Amphibienschutz z. B. an Wochenenden und manch anderen Terminen problematisch; er könne jedoch nicht akzeptieren, dass das Problem auf die Naturschützer abgewälzt würde.

Leitender Kreisverwaltungsdirektor Mankowsky dankte zunächst den Naturschutzverbänden für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit. Man habe an den Kreisstraßen den Amphibienschutz überwiegend mit Hilfe des NABU, teilweise aber auch des BUND, sichergestellt, weiterhin auch durch den Bundesfreiwilligendienst und Private. Man habe nicht nur die mobilen Zaunanlagen aufgestellt, sondern auch die Möglichkeit, die Tiere gefahrlos überzusetzen.
Er bitte um Nachsicht für die Formulierung in dem angesprochenen Schreiben, die so sicher nicht mehr gewählt werde.
Der Rhein-Kreis Neuss sei daran interessiert, dass die Zusammenarbeit so fortgesetzt werde.
Er erläuterte anschließend, mit welchen Mitteln an den einzelnen Kreisstraßen der Amphibienschutz gesichert werde.
Übrig bleibe die K 24, bei der erstmals im letzten Jahr Amphibien aufgetreten seien. Die Entwicklung bleibe abzuwarten. An Werktagen sei gesichert, dass Mitarbeiter des Tiefbauamtes im Bedarfsfall tätig würden. Die Situation werde beobachtet. Falls es notwendig sei, werde auch die Arbeit am Wochenende sichergestellt. Er spreche in diesem Sinne auch die hier vertretenen Naturschutzverbände an.
Er nehme die Sache sehr ernst und sage zu, dass eine Lösung gefunden werde.

Beiratsmitglied Arndt dankte Leitender Kreisverwaltungsdirektor Mankowsky als Kreissprecherin für seine Ausführungen.
Das Problem des BUND sei auch das Problem anderer Naturschutzverbände. Die Zahl der Ehrenamtlichen nehme ab. Hier sei Besprechungsbedarf. Es müsse eine feste Struktur entwickelt werden. Man werde miteinander sprechen und sich wieder melden.

(Anm.: Zwischenzeitlich hat sich der BUND nach einer Mitgliederversammlung bereit erklärt, die Leerung der Auffangeimer an den Wochenenden in der Wanderungszeit zu übernehmen.)

Vorsitzender Lechner ergänzte, dass es erfreulich sei, dass in vielen Fällen Kinder für die aktive Naturschutzarbeit begeistert werden könnten. Dies sei jedoch bei der Arbeit an befahrenen Straßen gefährlich. Dies dürfe nicht außer Acht gelassen und müsse besprochen werden.

2.         Beiratsmitglied Grimbach bat darum, ein Thema in der kommenden Sitzung mit Ortsbesichtigung aufzugreifen.
Es gebe im Norden der Zonser Heide eine unglückliche und bedenkliche Entwicklung, darin seien sich alle Umweltverbände einig. Dort werde eine riesige Fläche, die teilweise im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet liege, mit Folientunneln überspannt. Er kenne keinerlei Anträge hierzu. Die Sache sei bedenklich und er frage sich, ob man dies so hinnehmen könne. Die baurechtliche und naturschutzrechtliche Situation sei ihm nicht klar. Sei dies ordnungsgemäße Landwirtschaft? Die Entwicklung müsse intensiv beobachtet werden. Die West-Ost-Achse vom Knechtstedener Busch bis Zonser Grind / Urdenbacher Kämpe müsse frei bleiben.

Beiratsmitglied Klauth erklärte, dass er sich gegen eine derartige Darstellung der Landwirtschaft wehren müsse. Landwirtschaft müsse einen gewissen Rahmen einhalten, da herrsche sicher Einigkeit. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft sei jedoch rasant vorangeschritten. Es gebe keine Größenbeschränkungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Fortschritt sei auch notwendig.
Die Folientunnel seien zwar nicht besonders schön. Sie stünden jedoch nur eine gewisse Zeit und würden dann wieder zurückgebaut, schon um sie zu schützen. Bevor man hier eingreife, rate er zu einer intensiven Diskussion.

Beiratsmitglied Grimbach hielt ebenfalls eine Diskussion für erforderlich. Er wolle nur wissen, wo Grenzen gesetzt seien. Hier liege ein sehr empfindlicher Bereich vor.

Beiratsmitglied Klauth schlug vor, dass der Beirat sich durch z. B. den Geschäftsführer der Kreisbauernschaft über das Thema "Nachhaltige Landwirtschaft" informieren lassen solle.

Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass bei der nachhaltigen Landwirtschaft auch andere Schutzgüter wie z. B. Wasser, Natur und Landschaft zu berücksichtigen seien. Er sei von vielen Menschen auf diese Entwicklung kritisch angesprochen worden.

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass derartige Folientunnel bis zu einer gewissen Höhe grundsätzlich baugenehmigungsfrei seien. Sie bedürften jedoch, da sie als bauliche Anlagen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz unterlägen, einer Eingriffsgenehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde, in Schutzgebieten auch einer Ausnahme von den entgegenstehenden Verboten.
Der geschilderte Fall sei der Unteren Landschaftsbehörde bekannt. Man sei im Gespräch mit dem Betreiber und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft. Die Genehmigungsfähigkeit werde geprüft werden. Wasserwirtschaftlich seien die Tunnel bzw. ihre Nutzung nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde auch an dieser Stelle unbedenklich.
Zu berücksichtigen sei bei der Beurteilung, dass der Raum, in dem die Folientunnel stünden, im Landschaftsplan mit dem Entwicklungsziel "Anreicherung" belegt sei. Die Maßnahmen seien stillgelegt worden, wenn klar ersichtlich gewesen sei, dass keine Genehmigungsfähigkeit gegeben sei. Dies sei nicht der Fall. Die Tunnel seien nicht die einzigen im Rhein-Kreis Neuss; es gebe sie auch an anderen Stellen. Die Untere Landschaftsbehörde werde diese Fälle wie auch die Anzucht auf Folie aufgreifen.