Sitzung: 02.02.2016 Naturschutzbeirat
Protokoll:
1.
Vorsitzender Lechner erläuterte, dass er gebeten
worden sei, in dieser Sitzung nochmals über die Amphibienschutzmaßnahmen im
Kreis zu diskutieren.
Herr Behrens als Vertreter des BUND erläuterte, dass man eine Anfrage des
Kreistiefbauamtes zur K 24 erhalten habe. Hier sei es 2015 erstmals zu einer
Amphibienwanderung gekommen. Der Kreis habe die Verbände zur Leerung der
Auffangeimer angefragt. Seines Wissens hätten alle Angefragten mangels
Kapazitäten abgesagt. Daraufhin sei ein Schreiben des Tiefbauamtes ergangen, in
dem der Kreis darauf hinweise, dass er vorrangig für die Verkehrssicherheit
zuständig sei. Bei anderen Straßenbaulastträgern sei es üblich, dass die
Naturschutzverbände das Übersetzen übernähmen. Zudem werde die Vermutung
geäußert, dass bei den Angefragten wohl kein Interesse an Arten und
Populationsstärken bestehe.
Er sei, wie die meisten auch in diesem Gremium, rund 500 Stunden jährliche
ehrenamtlich im Naturschutz tätig. Irgendwann sei die Kapazität erschöpft.
Bereits sein vielen Jahren weise man auf die Problematik z. B. im Zusammenhang
mit der K 10 hin. Er wolle sich kein mangelndes Interesse vorwerfen lassen. Er
wolle festgestellt haben, dass der Kreis als Straßenbaulastträger primär
zuständig sei und dies nicht auf die Naturschützer abwälzen könne. Zudem sei
bereits in der letzten Sitzung die Frage der Rückwanderung z. B. an der K 10
angesprochen worden, bei der keine Maßnahmen erfolgten. Dass es dort keine
Probleme gebe, sei insoweit nicht zutreffend.
Sicher sei der Amphibienschutz z. B. an Wochenenden und manch anderen Terminen
problematisch; er könne jedoch nicht akzeptieren, dass das Problem auf die
Naturschützer abgewälzt würde.
Leitender Kreisverwaltungsdirektor Mankowsky dankte zunächst den
Naturschutzverbänden für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit in der
Vergangenheit. Man habe an den Kreisstraßen den Amphibienschutz überwiegend mit
Hilfe des NABU, teilweise aber auch des BUND, sichergestellt, weiterhin auch
durch den Bundesfreiwilligendienst und Private. Man habe nicht nur die mobilen
Zaunanlagen aufgestellt, sondern auch die Möglichkeit, die Tiere gefahrlos
überzusetzen.
Er bitte um Nachsicht für die Formulierung in dem angesprochenen Schreiben, die
so sicher nicht mehr gewählt werde.
Der Rhein-Kreis Neuss sei daran interessiert, dass die Zusammenarbeit so
fortgesetzt werde.
Er erläuterte anschließend, mit welchen Mitteln an den einzelnen Kreisstraßen
der Amphibienschutz gesichert werde.
Übrig bleibe die K 24, bei der erstmals im letzten Jahr Amphibien aufgetreten
seien. Die Entwicklung bleibe abzuwarten. An Werktagen sei gesichert, dass
Mitarbeiter des Tiefbauamtes im Bedarfsfall tätig würden. Die Situation werde
beobachtet. Falls es notwendig sei, werde auch die Arbeit am Wochenende
sichergestellt. Er spreche in diesem Sinne auch die hier vertretenen
Naturschutzverbände an.
Er nehme die Sache sehr ernst und sage zu, dass eine Lösung gefunden werde.
Beiratsmitglied Arndt dankte Leitender Kreisverwaltungsdirektor Mankowsky als
Kreissprecherin für seine Ausführungen.
Das Problem des BUND sei auch das Problem anderer Naturschutzverbände. Die Zahl
der Ehrenamtlichen nehme ab. Hier sei Besprechungsbedarf. Es müsse eine feste
Struktur entwickelt werden. Man werde miteinander sprechen und sich wieder
melden.
(Anm.: Zwischenzeitlich hat sich der BUND nach einer Mitgliederversammlung
bereit erklärt, die Leerung der Auffangeimer an den Wochenenden in der
Wanderungszeit zu übernehmen.)
Vorsitzender Lechner ergänzte, dass es erfreulich sei, dass in vielen Fällen
Kinder für die aktive Naturschutzarbeit begeistert werden könnten. Dies sei
jedoch bei der Arbeit an befahrenen Straßen gefährlich. Dies dürfe nicht außer
Acht gelassen und müsse besprochen werden.
2.
Beiratsmitglied Grimbach bat darum, ein Thema in
der kommenden Sitzung mit Ortsbesichtigung aufzugreifen.
Es gebe im Norden der Zonser Heide eine unglückliche und bedenkliche
Entwicklung, darin seien sich alle Umweltverbände einig. Dort werde eine
riesige Fläche, die teilweise im Landschaftsschutzgebiet und im
Wasserschutzgebiet liege, mit Folientunneln überspannt. Er kenne keinerlei
Anträge hierzu. Die Sache sei bedenklich und er frage sich, ob man dies so
hinnehmen könne. Die baurechtliche und naturschutzrechtliche Situation sei ihm
nicht klar. Sei dies ordnungsgemäße Landwirtschaft? Die Entwicklung müsse intensiv
beobachtet werden. Die West-Ost-Achse vom Knechtstedener Busch bis Zonser Grind
/ Urdenbacher Kämpe müsse frei bleiben.
Beiratsmitglied Klauth erklärte, dass er sich gegen eine derartige Darstellung
der Landwirtschaft wehren müsse. Landwirtschaft müsse einen gewissen Rahmen
einhalten, da herrsche sicher Einigkeit. Der Strukturwandel in der
Landwirtschaft sei jedoch rasant vorangeschritten. Es gebe keine
Größenbeschränkungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Fortschritt sei
auch notwendig.
Die Folientunnel seien zwar nicht besonders schön. Sie stünden jedoch nur eine
gewisse Zeit und würden dann wieder zurückgebaut, schon um sie zu schützen.
Bevor man hier eingreife, rate er zu einer intensiven Diskussion.
Beiratsmitglied Grimbach hielt ebenfalls eine Diskussion für erforderlich. Er
wolle nur wissen, wo Grenzen gesetzt seien. Hier liege ein sehr empfindlicher
Bereich vor.
Beiratsmitglied Klauth schlug vor, dass der Beirat sich durch z. B. den
Geschäftsführer der Kreisbauernschaft über das Thema "Nachhaltige
Landwirtschaft" informieren lassen solle.
Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass bei der nachhaltigen Landwirtschaft auch
andere Schutzgüter wie z. B. Wasser, Natur und Landschaft zu berücksichtigen
seien. Er sei von vielen Menschen auf diese Entwicklung kritisch angesprochen
worden.
Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass derartige Folientunnel bis zu
einer gewissen Höhe grundsätzlich baugenehmigungsfrei seien. Sie bedürften
jedoch, da sie als bauliche Anlagen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz unterlägen, einer Eingriffsgenehmigung durch die Untere
Landschaftsbehörde, in Schutzgebieten auch einer Ausnahme von den
entgegenstehenden Verboten.
Der geschilderte Fall sei der Unteren Landschaftsbehörde bekannt. Man sei im
Gespräch mit dem Betreiber und dem Geschäftsführer der Kreisbauernschaft. Die
Genehmigungsfähigkeit werde geprüft werden. Wasserwirtschaftlich seien die
Tunnel bzw. ihre Nutzung nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde auch an
dieser Stelle unbedenklich.
Zu berücksichtigen sei bei der Beurteilung, dass der Raum, in dem die
Folientunnel stünden, im Landschaftsplan mit dem Entwicklungsziel
"Anreicherung" belegt sei. Die Maßnahmen seien stillgelegt worden,
wenn klar ersichtlich gewesen sei, dass keine Genehmigungsfähigkeit gegeben
sei. Dies sei nicht der Fall. Die Tunnel seien nicht die einzigen im
Rhein-Kreis Neuss; es gebe sie auch an anderen Stellen. Die Untere
Landschaftsbehörde werde diese Fälle wie auch die Anzucht auf Folie aufgreifen.