Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Frau Westermann fragte nach, was bei den Anträgen im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen die Einstufung „förderungswürdig“ bedeute.

 

Herr Lonnes teilte mit, in einer Sitzung des Arbeitskreises Regionalkultur sei über die Anträge abgestimmt worden. Die dort als förderungswürdig eingestuften Anträge hätten die Möglichkeit erhalten, einen offiziellen Antrag auf Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen, über den dann abschließend, insbesondere auch hinsichtlich der Höhe der Förderung, entschieden werde.