Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte in Ergänzung der Sitzungsvorlage mit, dass die beiden Prüfungen zur Erprobung des neuen Rahmenprüfkataloges am 26.01.2016 und am 27.01.2016 stattgefunden haben. Hierbei seien interessante Erkenntnisse zu vielen Inhalten der Fragestellungen des Prüfkataloges gewonnen und mit den beiden Einrichtungen erarbeitet worden. Darüber hinaus habe man wichtige Erfahrungen für den zukünftigen Prüfablauf bekommen.

 

Im Rahmen einer Dienstbesprechung mit dem MGEPA am 01.02.2016 und 02.02.2016 in Düsseldorf seien die Erfahrungen der WTG-Behörden mit dem neuen Prüfinstrument zusammengetragen und diskutiert worden. Das MGEPA habe darauf hingewiesen, dass der Prüfkatalog nach einer Zeit des Praxiseinsatzes nochmals kritisch hinterfragt und auf seine Funktionalität überprüft werde.

 

Bei dem Arbeitskreis der Einrichtungsleitungen am 17.02.2016 werde die Verwaltung das neue Prüfverfahren den Vertretern aller Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss vorstellen und mit diesen diskutieren.

 

Im Hinblick auf die beabsichtigte Entgelterhöhung eines Einrichtungsbetreibers im Rhein-Kreis Neuss aufgrund eines Gewinn- und Risikozuschlages teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass der Betreiber seine Vorgehensweise in seiner E-Mail vom 28.01.2016 an die Verwaltung für rechtmäßig erklärt habe. Die Verwaltung beabsichtige daher, als WTG-Behörde im Wege eines ordnungsbehördlichen Verfahrens tätig zu werden und die Entgelterhöhung durch Verwaltungsakt zu untersagen. Der weitere Rechtsweg bleibe abzuwarten.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Thiel zu der in den Erläuterungen genannten Zahl einer Auslastung von 98 % führte Kreisdirektor Brügge aus, dass diese innerhalb der für Vergütungsvereinbarungen geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen von den an den Verhandlungen beteiligten Stellen festgelegt werde.