Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde empfiehlt dem Kreistag, im Verfahren gemäß § 29 Absatz 4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu widersprechen.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner verwies auf die Beratungsvorlage der Verwaltung, in der die zur Entscheidung anstehende Planung dargestellt sei. Es handele sich um eine Planung der Gemeinde Rommerskirchen für ein Baugebiet und um eine Versickerungsanlage und einen Lärmschutzwall. Das Rückhaltebecken und ein Teil des Walles lägen im Landschaftsschutzgebiet Gillbachaue.

 

Herr Smeets erläuterte anhand einer ausführlichen Präsentation die Planung der Gemeinde. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf die Frage des Vorsitzenden nach den im Bereich der Wiese zu erwartenden Arten erläuterte Herr Smeets, dass die Mulde egalisiert und anschließend mit einer Landschaftsrasenmischung eingesät werde. Sie werde weitestgehend der natürlichen Entwicklung überlassen. Eine Mahd erfolge nur bei Erfordernis.

 

Angesichts der Flächengröße von etwa 10 ha einschließlich der westlichen Erweiterungsflächen kritisierte Beiratsmitglied Klauth die Inanspruchnahme von Ackerflächen in dieser Größenordnung. Es stünden auch Flächen in den Ortslagen zur Verfügung, die zunächst in Anspruch genommen werden sollten. Dies sei seit Jahren nicht geschehen. Man müsse darauf achten, so viele Flächen wie möglich innerhalb der Ortslagen zu beplanen.

 

Herr Friedrich entgegnete, dass es hierzu klare Vorgaben der Regionalplanung gebe. Über noch bestehende Baulücken müsse ein Nachweis geführt werden. Rommerskirchen besitze eine relativ kompakte Bebauung, daher stünden nur wenige Brachflächen zur Verfügung. Eine Verdichtung sei im Bereich Bahnhofsumfeld möglich. Dies sei eines der wenigen Potentiale. Ansonsten gelte, dass Rommerskirchen seinen dörflichen Charakter wahren solle. Dies schließe auch die Erhaltung z. B. von Dorfwiesen ein.

 

Beiratsmitglied Otten befürchtete eine Verseifung der Versickerungsmulde. Zudem sei eine Einstauhöhe von 20 cm bei einem größeren Wasseranfall wenig. Er fragte nach der Abführung des Niederschlagswassers.

 

Herr Smeets erklärte, dass man bestrebt sei, möglichst wenig Fläche zu verbrauchen. Gleichwohl wolle man auf eine Einfriedung der Mulde verzichten.

Das anfallende Wasser müsse abgeführt werden. In Bereichen ohne archäologische Befunde arbeite man mit Schluckbrunnen. Der Mulde sei ein technisches Absetzbecken innerhalb der Bebauung vorgeschaltet. Die Mulde besitze auch ein Freibord von 30 cm. Werde dieses überschritten, erfolge ein kontrollierter Abfluss in den Gillbach.

Die Planung sei mit dem Rhein-Kreis Neuss und dem Erftverband abgestimmt.

 

Beiratsmitglied Otten bat darum, dies zu Protokoll zu nehmen.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Arndt nach dem Erfordernis des Standortes in Bachnähe erläuterte Herr Friedrich, dass bei der Standortwahl die Belange der Bodendenkmalpflege mit denen des Landschaftsschutzes und der Wasserwirtschaft in Einklang gebracht worden seien.

Eine Einstauhöhe von 20 cm erscheine gering. Die Fläche sei aber groß genug und die Planung erhalte die Grundzüge der heutigen Landschaft. Bis auf die bereits angesprochenen Gabionen erfolgten keine Aufbauten. Insbesondere müsse keine Einfriedung errichtet werden.

 

Auf Nachfrage der Beiratsmitglieder Arndt und Bachmann erläuterte Herr Friedrich, dass hier zoniert Reihenhäuser, Doppelhäuser und Einfamilienhäuser vorgesehen seien. In Richtung des Gewerbegebietes sei Geschosswohnungsbau geplant. Der Flächenumfang von rund 10 ha umfasse auch die Zukunftsperspektive.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte den archäologischen Wert des Gebietes und die wertvollen Böden. Er bezweifelte das Erfordernis für dieses Baugebiet im Außenbereich. Möglicherweise könne dieses an anderer Stelle besser untergebracht werden. Die Planung überzeuge ihn nicht. Er tendiere in Richtung der Erhaltung dieses Raumes und die Vermeidung der Bachnähe.

 

Herr Friedrich erläuterte, dass im Gemeindegebiet Rommerskirchen zumeist eine vergleichbare Situation vorliege. Die Böden seien nahezu an allen Stellen wertvoll. Ähnlich verhalte es sich mit der Archäologie. Ob bei Baugebieten oder Straßenplanungen: Es träten immer archäologische Funde auf.

 

Beiratsmitglied Grimbach mahnte Bescheidenheit im Flächenverbrauch an. Das Erfordernis so großer Baugebiete erschließe sich ihm nicht. Das Umfeld des Gillbachs müsse wegen der dort liegenden alten Siedlungsbereiche und des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen erhalten werden.

 

Herr Friedrich erklärte, dass eine zurückhaltende bauliche Entwicklung bereits durch die Regional- und Landesplanung vorgegeben werde. Diese Vorgaben halte man ein. Die gemeindliche Entwicklung in diesem Rahmen setze dort an, wo bereits Infrastruktur vorhanden sei, hier Anschlüsse zum ÖPNV, Schule, Kindertagesstätten, Bad und Sportanlagen. Dies bewirke kurze, möglichst fußläufige Wege entsprechend den Vorgaben der Regionalplanung. Natürlich seien theoretisch auch andere Standorte denkbar; diese seien aber mit vergleichbaren Fragen verbunden.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks wies auf die Veränderungen des Landschaftsbildes auch im Landschaftsschutzgebiet durch den geplanten Lärmschutzwall hin.

 

Herr Smeets erläuterte dessen Gestaltung anhand der Folien. Der Wall werde an der Grenze des Schutzgebietes 5 m hoch und falle dann in das Schutzgebiet hinein ab. Der Bedarf für den Wall sei nachgewiesen.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Kallen nach Alternativen zur Versickerungsmulde und Konsequenzen einer Ablehnung der Planung erklärte Herr Friedrich, dass eine Verpflichtung zur Versickerung bestehe. Dezentral sei dies hier insgesamt nicht möglich. Zentral könne die Versickerung nur an bestimmten Stellen erfolgen. Geplant sei hier, über eine große Fläche ohne massive Veränderungen in den Untergrund zu versickern. An anderen Stellen sei dies bereits technisch problematisch.

 

Herr Smeets ergänzte, dass es sich aus seiner Sicht um eine vernünftige Planung handele. Die technischen Anlagen seien innerhalb der Siedlungsbereiche vorgesehen. Alternativen seien geprüft worden.

 

Auf den Hinweis von Beiratsmitglied Kallen, dass die Wegeführungen den Lärmschutzwall mit seiner Bepflanzung entwerteten, antwortete Herr Smeets, dass dieser sicherlich trotzdem eine gewisse ökologische Wertigkeit besitze. Zudem müsse man auch die Belange der Erholung berücksichtigen. Dennoch könne man aber sicherlich über die Wegeführungen nachdenken.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Bolz nach der Pflege der geplanten Streuobstwiese erklärte Herr Friedrich, dass sich der Landwirt des benachbarten Steinbrückerhofs hierzu bereit erklärt habe.

 

Zur Aussaat im Bereich der Mulde bat der Vorsitzende darum, nur Arten zu verwenden, die an wechselfeuchte Standorte angepasst seien. Alle Arten, die in Richtung der Entwicklung einer trockenen Wiese zielten, seien hier nicht angebracht.

 

Beiratsmitglied Otten bat um Informationen über den Ausgleich für die Planung bzw. Ersatzgeldhöhen.

 

Herr Friedrich erklärte, dass alle Kompensationsanteile, die nicht im Plangebiet selbst angelegt werden könnten, über externe Kompensationsmaßnahmen erfüllt würden.

 

Nach weiterer Diskussion, ob nicht bereits heute über die Gesamtplanung mit den potentiellen Erweiterungsflächen diskutiert werden müsse, erläuterte Herr Friedrich, dass es hierfür noch keine planerischen Überlegungen gebe. Dies sei eine regionalplanerische Entscheidung. Man könne die Versickerungsmulde aber nicht in verschiedenen Abschnitten anlegen. Hier sei eine Gesamtkonzeption gefordert.

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass aus seiner Sicht alle Aspekte der Planung behandelt worden seien. Man könne zwar über eine Zukunftsplanung diskutieren; zur Entscheidung stehe aber nur der vorgesehene Anteil im Landschaftsschutzgebiet an.

Er verlas den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Er schlage vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen. Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes beziehe sich auf ein größeres Gebiet. Der Beirat sei aber aufgerufen, zu der Versickerungsmulde und dem Teil des Lärmschutzwalles in der Gillbachaue Stellung zu nehmen. Wenn man dem nicht folge, würden diese Planungen zunächst zwar nicht umgesetzt, es würden aber Alternativen gesucht. Ob diese bei dem bisherigen umfangreichen Abstimmungsverfahren auch so günstig ausfielen, das könne man nicht absehen.


Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen