Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis Neuss erhebt im Rahmen der Beteiligung gem. § 29 Abs. 2 Landschaftsgesetz NRW keine Bedenken zu dem zur Sitzung vorgelegten Entwurf (Stand Dez. 2015) der 4. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt III - Meerbusch / Kaarst/ Korschenbroich - des Rhein-Kreises Neuss.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner nahm Bezug auf die lange Laufzeit der Verfahren in dieser Sache. Nunmehr wünsche die Stadt Korschenbroich eine Herausnahme des Trainingsplatzes aus dem Landschaftsschutzgebiet. Dies könne er nicht befürworten. Daher solle der Trainingsplatz im Landschaftsschutzgebiet verbleiben, wobei die Nutzung in bisheriger Art und im bisherigen Umfang gestattet werden solle. Dies entspreche zwar nicht dem Wunsch der Stadt Korschenbroich, aber der Intention des Beirates.

 

Beiratsmitglied Klauth sprach sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Der heutige Zustand bestehe nun seit mehr als einem Dutzend Jahren. Der Platz werde in enormem Umfang genutzt und solle auch weiterhin so genutzt werden können.

 

Beiratsmitglied Otten erinnerte an die damaligen intensiven Diskussionen.

 

Kreisoberverwaltungsrat Große erläuterte die Inhalte der Änderungsplanung. Der heutige Zustand werde aufrecht erhalten. Die Fläche verbleibe im Landschaftsschutzgebiet. Sie sei Teil eines großen, zusammenhängenden Schutzgebietes. Man habe daher den Weg einer Unberührtheitsklausel gewählt, die die heutige Nutzung sichere, eine anderweitige Nutzung aber nicht zulasse.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks bemängelte, dass die Stadt Korschenbroich der mit den mehrfachen Verlängerungen der befristeten Befreiung verbundenen Aufforderung zur Findung eines Verlagerungsstandortes offenbar bis heute nicht gefolgt sei. Nun werde dem entgegen die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Dem zu folgen, sei genau das falsche Signal. Diese Lösung hätte man auch schon vor 20 Jahren beschließen können. Man habe die Entscheidung aber bewusst immer wieder befristet, um einen anderen Standort finden zu können.

 

Kreisoberverwaltungsrat Grosse wies darauf hin, dass man eben nicht die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet vorschlage. Die bislang erteilten Befreiungen seien immer befristet worden, verbunden mit der Aufforderung, einen Alternativstandort zu suchen. Die Stadt habe nach einem solchen Standort gesucht, aber keinen gefunden. Sie besitze keine Eigentumsflächen in der Umgebung. In der Nähe liege heute der modernisierte eigentliche Sportplatz mit Umkleiden, Sanitärbereichen usw. Der Trainingsplatz, und nur um einen solchen handele es sich, am heutigen Standort sei von dort aus fußläufig zu erreichen, was ein wesentliches Argument sei. Er halte eine Unberührtheitsklausel zur Sicherung der weiteren Nutzung im heutigen Umfang für angemessen. Die Nutzung sei mit der insektenfreundlichen Beleuchtung und ohne weitere Anlagen mit dem Landschaftsschutz verträglich gestaltet.

 

Vorsitzender Lechner erinnerte daran, dass der Beirat die Stadt Korschenbroich ursprünglich aufgefordert habe, im Bereich der neuen Umgehungsstraße einen Alternativstandort zu suchen und den eigentlichen Sportplatz und den Trainingsplatz zu verlagern.

Nachdem die Stadt die möglichen Flächen anderweitig verplant hatte, sei nur die Verlängerung der Befreiung übrig geblieben, verbunden mit der Aufforderung nach einer weiteren Standortsuche.

Problematisch sei, dass die Stadt, die nach anderen Standorten gesucht habe, keine solchen gefunden habe, die den Anforderungen an die notwendige räumliche Nähe zur Sportanlage genügen würden.

So sei man zu der Lösung gekommen, den Trainingsplatz am Standort zu belassen, die heutige Art und den heutigen Umfang der Nutzung festzuschreiben und Erweiterungen auszuschließen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.