Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte, dass man dem Beirat mit der Einladung die dritte Arbeitsversion des Gesetzesentwurfs übersandt habe. Die vierte Version sei kurzfristig vorgelegt worden. Eine fünfte sei aber zu erwarten, da das Ministerium den kommunalen Spitzenverbänden nach Gesprächen noch Änderungen in Aussicht gestellt habe.

Er fasste zusammen, dass es zunächst nach Auffassung auch der Spitzenverbände nicht mehr zielführend sei, die Frage einer Kostenerstattung nach dem KonnexAG weiter zu vertiefen, da die Erheblichkeitsschwelle absehbar nicht erreicht werde. Im Übrigen gebe es keine sehr wesentlichen Änderungen gegenüber der vorgelegten dritten Version.

Er schlug vor, der Niederschrift die Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss zur vierten Version der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Dem wurde zugestimmt.

 

(Anm.: Nach einer Mitteilung des MKULNV NRW hat das Kabinett am 16.02.2016 den Entwurf eines LNatSchG NRW nach der Verbändeanhörung verabschiedet und dem Landtag zugeleitet.)