Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss vertagt den Antrag in die 9. Sitzung am 01.09.2016.


Protokoll:

Ausschussmitglied Kresse stellte die mit dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen verfolgten Ziele heraus. Nach seiner Einschätzung sei eine Beschlussfassung aufgrund der eingeschränkten Finanzplanung durch den Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 bereits zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll.

 

Kreistagsabgeordneter Cöllen beantragte die Vertagung des Antrages in die 9. Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 01.09.2016. Die CDU-Kreistagsfraktion befürworte zwar den Antrag, jedoch habe die Verwaltung im Hinblick auf die Auswertung der Fiskalergebnisse ein berechtigtes Interesse daran, eine effektive Laufzeit von mindestens einem Jahr abzuwarten.

 

Kreistagsabgeordneter Bartsch begrüßte den Antrag ebenfalls und schlug für den Fall der Vertagung des Antrages schlug er vor, hierbei mögliche Synergieeffekte mit der Wohnberatungsagentur herauszuarbeiten.

 

Ausschussmitglied Kresse stimmte dem Vertagungsantrag zu, gab jedoch zu Bedenken, dass es zum Jahresende möglicherweise Schwierigkeiten bei der Haushaltsberatung geben könne.

 

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass er temporäre Effekte ausschließen wolle und bat darum, eine effektive Laufzeit von mindestens einem Jahr abzuwarten. Der Vorschlag des Kreistagsabgeordneten Bartsch im Hinblick auf die Wohnberatungsagentur solle dabei aufgegriffen werden. Er wies darauf hin, dass zum Jahresende durch den Wegfall des Lastenausgleiches (derzeit 2,3 Planstellen) möglicherweise Stellen zur Verfügung stehen würden. Falls keine Haushaltsmittel vorhanden sein sollten, könne die Finanzierung möglicherweise im Wege einer unechten Deckungsfähigkeit herbeigeführt werden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig