Protokoll:

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erläuterte den Antrag und stellte die Frage, ob man auf Grund der Ausführungen auf den Antrag in der Einladung davon ausgehen könnte, dass der Antrag vom Rhein-Kreis Neuss gestellt werde.

 

Dies bejahte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und ergänzte, dass man bei dem Thema sehr aktiv sei. Zum einen beabsichtigt man eine regionale Wohnungsbaukonferenz, die für den 22.04.2016 geplant ist und eine kleine Integrationskonferenz durchzuführen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer stellt folgende Fragen:

 

1.    Wird der Antrag, sobald dieser fertiggestellt ist, den Fraktionen zur Verfügung gestellt?

Dies sagte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zu.

 

2.    Warum das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger sei?

Dezernent Tillmann Lonnes antwortete darauf, dass das DLR sich schon lange mit solchen Aufgaben beschäftigt und daher auch Projektträger ist.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann merkte an, dass er den Medien entnommen habe, dass viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verschwunden seien und stellte daher die Frage, ob die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Rhein-Kreis Neuss ankommen und ob eine Konstanze festzustellen sei?

 

Dezernent Tillmann Lonnes antwortete dass die Zuweisungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss von 15 auf derzeit 55 gestiegen sei und ergänzte, dass alle, für die das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss zuständig ist, anwesend seien und regelmäßig zur Schule gehen.

 

Weiterhin ergänzte Dezernent Tillmann Lonnes, dass die Kosten (60.000 € pro Jahr und Flüchtling), welche man vom LVR erhalten würde, nicht aus der Landschaftsverbandsumlage gezahlt werde, sondern aus Landesmitteln.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer merkte an, dass eine Schulpflicht bestehe, sobald ein Bleiberecht eingeräumt sei. Die beauftragte untere Schulbehörde sei zuständig und habe Durchgriffsrechte.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erwiderte daraufhin, dass die Zuweisung an Grundschulen gut gehe, dies jedoch in weiterführenden Schulen schwerer werde, weil die Schulleiter sich teilweise weigern, die Kinder aufzunehmen. Das Schulamt habe aber die Möglichkeit die Schüler zwangszuzuweisen.

 

Dezernent Tillmann Lonnes ergänzte, dass in der Schullandschaft im Rhein-Kreis Neuss es zu einem Paradigmenwechsel gekommen sei und insbesondere der Wechsel von der Grundschule zu einer Schule der Sekundarstufe I wahrscheinlich nicht in jeder Kommune problemlos sichergestellt werden könne. Das Kommunale Integrationszentrum des des Rhein-Kreis Neuss sei jedoch bemüht, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, so Dezernent Tillmann Lonnes abschließend.