Sitzung: 14.03.2016 Kreistag
Vorlage: 61/1242/XVI/2016
Beschluss:
Der Rhein-Kreis Neuss als Träger der Landschaftsplanung legt im
Verfahren gemäß § 29 Absatz 4 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen keinen
Widerspruch gegen die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rommerskirchen ein.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig