Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Anlage eines Wanderweges am Jüchener Bach zwischen Schulstraße und Kirmesplatz in Korschenbroich-Glehn.


Protokoll:

Kreisoberverwaltungsrat Schmitz erläuterte auf Bitte des Vorsitzenden unter Verweis auf die Vorlagen das von der Stadt Korschenbroich vorgesehene Projekt. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestünden dagegen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.