Sitzung: 12.05.2016 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1314/XVI/2016
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter
Thiel fragte, unter Verweis auf die Vorlage, in wie vielen Fächern
Nachholbedarf bestehen müsse, um Nachhilfe bewilligt zu bekommen.
Kreisdirektor Brügge
führte aus, dass auch schon Nachholbedarf in einem Fach ausreichen würde, um Lernförderung
zu erhalten. Der entsprechende Bedarf werde allerdings durch die Schulen
festgestellt, nicht durch die BuT- Bewilligungsbehörden. Eine Budgetierung der
Mittel gebe es zudem auch nicht.
Der Hinweis in der Vorlage bezöge sich auf die Problematik, dass zum Teil
versucht werde einen Rückstand in 3 oder mehr Fächern durch Nachhilfe
aufzuholen. Dies sei insbesondere für jüngere Kinder aus pädagogischer Sicht
nicht immer sinnvoll und könne zu Überforderung führen.
Ausschussmitglied
Kresse fragte, ob und inwieweit eine BuT-Beratung für Flüchtlingskinder
stattfinden würde.
Herr Stürznickel,
Koordinator der BuT-Schulsozialarbeit bestätigte, dass hier die Anfragen und
Beratungen zunehmen würden. Glücklicherweise könne man hier auf die
Sprachkompetenzen der Schulsozialarbeiter zurückgreifen, welche allesamt auch
stadt- und gemeindeübergreifend arbeiten würden.
Kreisdirektor Brügge
informierte, das Land habe zudem die Möglichkeit eröffnet auch die
Sprachförderung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte als Lernförderung über die BuT-Mittel zu finanzieren.
Eigentlich müsse dies,
seiner Meinung nach, über die Mittel des
Landes für den Schuletat erfolgen, das Land entziehe sich hier seiner
Verantwortung.
Aber natürlich würde man nun auch diese Möglichkeit für die Sprachförderung von
Kindern nutzen.