Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Thiel fragte, unter Verweis auf die Vorlage, in wie vielen Fächern Nachholbedarf bestehen müsse, um Nachhilfe bewilligt zu bekommen.

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass auch schon Nachholbedarf in einem Fach ausreichen würde, um Lernförderung zu erhalten. Der entsprechende Bedarf werde allerdings durch die Schulen festgestellt, nicht durch die BuT- Bewilligungsbehörden. Eine Budgetierung der Mittel gebe es zudem auch nicht.
Der Hinweis in der Vorlage bezöge sich auf die Problematik, dass zum Teil versucht werde einen Rückstand in 3 oder mehr Fächern durch Nachhilfe aufzuholen. Dies sei insbesondere für jüngere Kinder aus pädagogischer Sicht nicht immer sinnvoll und könne zu Überforderung führen.   

Ausschussmitglied Kresse fragte, ob und inwieweit eine BuT-Beratung für Flüchtlingskinder stattfinden würde.

Herr Stürznickel, Koordinator der BuT-Schulsozialarbeit bestätigte, dass hier die Anfragen und Beratungen zunehmen würden. Glücklicherweise könne man hier auf die Sprachkompetenzen der Schulsozialarbeiter zurückgreifen, welche allesamt auch stadt- und gemeindeübergreifend arbeiten würden.

Kreisdirektor Brügge informierte, das Land habe zudem die Möglichkeit eröffnet auch die Sprachförderung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte als Lernförderung  über die BuT-Mittel zu finanzieren.

Eigentlich müsse dies, seiner Meinung nach, über die  Mittel des Landes für den Schuletat erfolgen, das Land entziehe sich hier seiner Verantwortung.
Aber natürlich würde man nun auch diese Möglichkeit für die Sprachförderung von Kindern nutzen.