Protokoll:

KD Brügge berichtete, dass der Rhein-Kreis Neuss hierzu eine Rundverfügung erlassen habe, die die Intention des BMAS im entsprechenden Gesetzesentwurf widerspiegelt.

Kreistagsmitglied Stein-Ulrich fragte, ob es bereits zu Widersprüchen oder Klagen gekommen sei.

Kreisdirektor Brügge erklärte unter Verweis auf die Delegation dieser Aufgabe auf die Städte und Gemeinden, dass beim Rhein-Kreis Neuss hierüber nichts bekannt sei. Die Regelung sei allerdings auch gerade erst verfügt.

(Hinweis: Eine Nachfrage hat ergeben, dass 2 Verfahren gegen die Stadt Neuss anhängig sind.
In 6 weiteren Verfahren ist das Jobcenter zunächst Klagegegner, die Städte Grevenbroich (1 Fall) und Neuss (5 Fälle) sind aber beigeladen, da diese vermeintlich zuständig für SGB XII-Leistungen sein könnten)