Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt auf dem Wege der Dringlichkeit, den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Stadt Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss" sowie den Abschluss der beigefügten "Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Volkshochschul-Zweckverband Kaarst-Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss über die Durchführung der Beihilfebearbeitung für die Bediensteten der Volkshochschule Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss“.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke informierte darüber, dass der Stadt Neuss ein Angebot seitens des Rhein-Kreises Neuss zur Bearbeitung der Beihilfeanträge zugegangen sei.

Hierbei gehe man davon aus, dass die Pauschale von 21 EUR gehalten werden könnte, so dass der Rhein-Kreis Neuss als Anbieter wirtschaftlicher sei als die Stadt Düsseldorf.

Ob die Beihilfebearbeitung der Stadt Neuss durch den Rhein-Kreis Neuss erfolge, wolle der Rat der Stadt Neuss in der nächsten Sitzung entscheiden, kündigte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke an.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel betonte ausdrücklich, dass eine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Rhein-Kreis Neuss wichtig sei und man gemeinsam agieren sollte.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig