Beschluss:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung zur 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss –.

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. § 27 a und § 27c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000, S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.März 2010 (GV NRW S. 185) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 10. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – und der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.

 

 


Protokoll:

Herr Wappenschmidt erkundigt sich zu der Stellungnahme der IHK in Bezug auf die FFH- Lebensraumtypen. Danach sollen bestimmte Lebensraumtypen, die in der NSG- Festsetzung aufgeführt seien, nicht im Schutzgebiet vorkommen. Herr Große erklärt, dass sich im Naturschutzgebiet „Uedesheimer Rheinbogen“ am Rheinufer das FFH-Gebiet „Fischruhezone“ befinde, welches sich von Bad Honnef bis Emmerich erstrecke. Die Lebensraumtypen des FFH- Meldebogens aus dem Bereich „Fischruhezone“, die neben den FFH- Lebensraumtypen des FFH- Gebietes „Uedesheimer Rheinbogen“ direkt am und im Wasser existieren, seien mit in die Schutzgebietsfestsetzung zum NSG aufgenommen worden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen