Beschluss:

Der Kulturausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Lonnes berichtete von der Begehung im KreisMuseum Zons mit Vertretern von Behindertenverbänden und Menschen mit Behinderungen. Diese habe gezeigt, welcher Handlungsbedarf im Hinblick auf die Herstellung der Barrierefreiheit noch bestehe. Eine Herstellung der absoluten Barrierefreiheit sei für das denkmalgeschützte Gebäude nicht realisierbar. Gleichwohl könnten Barrieren reduziert werden, hiermit werde sich die Verwaltung in den nächsten Jahren beschäftigen. Dies sollte auch bei den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigt werden.

 

Vorsitzender Rehse fragte an, ob sich aus dem Workshop am 3.6.2016 noch zusätzliche Bedarfe ergeben hätten, Herr Lonnes verneinte.

 

Auf Nachfrage von Herrn Maier-Bode, warum die betriebsintegrierten Arbeitsplätze nicht tarifgebunden seien, führte Herr Lonnes aus, dass diese der Eingliederungshilfe und nicht dem Arbeitsrecht unterliegen würden. Vorteile ergäben sich dabei für Arbeitszeiten und Rentenansprüche, Nachteile bei der Vergütung. Hierbei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass diese Menschen anderenfalls in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten und nicht die Möglichkeit des Einsatzes in den Kultureinrichtungen oder anderen Einrichtungen hätten.