Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt die zur heutigen Sitzung vorgelegte Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienerecht. Dabei wird der § 10 dahingehend geändert, dass diese Satzung zum 01.01.2017 in Kraft tritt.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt beantragte im Namen seiner Fraktion, dass die Satzung nicht am Tag nach Bekanntgabe, sondern am 01.01.2017 in Kraft treten solle.

Ziel sei es bis zum 01.01.2017 zu schauen, ob Kosten noch gesenkt werden könnten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig