Sitzung: 29.06.2016 Kreistag
Vorlage: 61/1406/XVI/2016
Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss fasst auf Empfehlung der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR (siehe Drucksache Nr.
N/VII/2014/0507, Ziffer 5 des Beschlusses der VRR Gremien vom 28.03.2014)
folgende Beschlüsse zur Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems:
a) Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, dass die Aufgaben gemäß § 5a der
Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR im Rahmen einer Mandatierung auf
den Zweckverband VRR übertragen werden.
b) Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stellt fest, dass er als Aufgabenträger gemäß
§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern/zuständigen Behörden im
Verbandsgebiet des Zweckverbandes VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des
Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.
c) Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Anpassung des
VRR-Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR
einschließlich Anlagen zu.
d) Der
Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie
des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der
Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR zu.
e) Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss
beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, alle für die Durchführung der Direktvergabe
nach Art 5 VO (EG) 1370/2007 erforderlichen Erklärungen abzugeben und
Handlungen vorzunehmen.
f) Der
Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag grundsätzlich folge. Er kritisierte aber, dass in den entsprechenden Fachausschüssen über dieses Thema nicht zeitnah informiert wurde und bat darum, zukünftig Informationen kurzfristiger zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig