Beschluss:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss fasst auf Empfehlung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRR (siehe Drucksache Nr. N/VII/2014/0507, Ziffer 5 des Beschlusses der VRR Gremien vom 28.03.2014) folgende Beschlüsse zur Weiterentwicklung des VRR-Finanzierungssystems:

 

a)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, dass die Aufgaben gemäß § 5a der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR im Rahmen einer Mandatierung auf den Zweckverband VRR übertragen werden.

 

b)   Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stellt fest, dass er als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW mit den weiteren Aufgabenträgern/zuständigen Behörden im Verbandsgebiet des Zweckverbandes VRR eine Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 bildet.

 

c)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Anpassung des VRR-Finanzierungssystems gemäß der Drucksache Nr. N/VIII/2014/0507 des VRR einschließlich Anlagen zu.

 

d)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt der Anpassung der Finanzierungsrichtlinie des VRR (insbesondere der darin aufgezeigten Aufgabenverteilung) sowie der Anpassung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes VRR zu.

 

e)    Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, alle für die Durchführung der Direktvergabe nach Art 5 VO (EG) 1370/2007 erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

f)     Der Zweckverband VRR erhält eine Mitteilung über diesen Beschluss.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erklärte, dass seine Fraktion dem Antrag grundsätzlich folge. Er kritisierte aber, dass in den entsprechenden Fachausschüssen über dieses Thema nicht zeitnah informiert wurde und bat darum, zukünftig Informationen kurzfristiger zu erhalten.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig