Sitzung: 26.09.2016 Finanzausschuss
Vorlage: 20/1526/XVI/2016
Beschluss:
Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Protokoll:
Zunächst erläuterte
Kreiskämmerer Graul die Sitzungsvorlage und verwies darauf, dass der
vorliegende Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 das Ziel einer
interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit wie auch im Vorjahr verfehlt. Er legte
dar, dass weder eine erforderliche Anhebung des Verbundsatzes von 23 auf 28,5 %
erfolgt sei noch eine Veränderung der Teilschlüsselmassen zu Gunsten der
Kreise, die seit 1980 unverändert seien und der Tatsache nicht mehr Rechnung
tragen, dass mittlerweile 80 % der Sozialaufwendungen im Kreisgebiet durch den
Kreis zu tragen seien.
Landrat Petrauschke
wies ebenfalls auf die ungerechte Verteilung der Gelder des Landes über die
Teilschlüsselmassen hin. Er bezog sich hierbei auf den Vortrag von Herrn Prof.
Dr. Junkernheinrich und Herrn Micosatt, welcher der Niederschrift beigefügt
ist. Er führte aus, dass die unterschiedliche Verteilung zwischen Gemeinden,
Kreisen und Landschaftsverbänden erheblich sei.
Einige Kommunen würden überdies hinaus zur Solidarumlage herangezogen. Es
gerate vollkommen in Vergessenheit, dass die Kreise für die kreisangehörigen
Gemeinden die Sozialausgaben erbringen müssen, zumal diese Ausgaben
überproportional wachsend seien.
Der kreisfreie Raum würde demgegenüber überdurchschnittlich berücksichtigt.
Dr. Ammermann führte
aus, dass bei einer „Pro-Kopf-Betrachtung“ der Schlüsselzuweisungen die
ungerechte Verteilung mehr als deutlich werde. Im Rhein-Kreis Neuss werden bei
einer Einwohnerzahl von 450.000 ein Betrag von 115,00 € als Schlüsselzuweisung
pro Einwohner gezahlt. Die Stadt Duisburg erhält mit einem Betrag in Höhe von
1.034,00 € pro Kopf das Neunfache. Das Problem der Verteilung wird hierdurch
leicht nachvollziehbar und die Pro-Kopf Zahlen machen am Ende die
unterschiedliche Gewichtung aus nachvollziehbarer.
Auf den Hinweis von Frau
Kreistagsabgeordneten Stephan-Gellrich zur finanzwissenschaftlichen
Untersuchung, welche in Auftrag gegeben werden soll, erwiderte Landrat
Petrauschke, dass mit dem Ergebnis dieser Untersuchung allerdings erst
gerechnet werde, wenn das Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2017 bereits
verabschiedet ist. Ferner sei fraglich, ob Ergebnisse überhaupt umgesetzt/
berücksichtigt werden.
Ergänzend wies
Kreiskämmerer Graul darauf hin, dass das vom Land zu beauftragende Gutachten
nicht die Verteilung der Teilschlüsselmassen untersuche, sondern lediglich die
Gewichtung des Soziallastenansatzes.