Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Kreisdirektor Brügge teilte in Ergänzung zur Sitzungsvorlage mit, dass der Rhein-Kreis Neuss zur Finanzierung der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) insgesamt 1,35 Mio. € vom Bund zugewiesen bekommen habe.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich merkte an, dass die Sitzungsvorlage dahingehend widersprüchlich sei, dass alle volljährigen Asylbewerber, die nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen, teilnehmen können, vor allem aber solche Flüchtlinge in FIM zugewiesen werden sollen, die nicht aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive stammen.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass die Maßnahmen nicht zulässig seien für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern und man sich mit den Städten und Gemeinden verständigt habe, die FIM auf die Gruppe zu konzentrieren, die das vorgenannte Kriterium erfüllt haben, aber nicht aus Ländern mit Bleibeperspektive kommen, da es bei denen länger dauere, in das Maßnahmenspektrum des SGB II-Systems zu kommen.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Cöllen bestätigte Kreisdirektor Brügge, dass im Falle der Ablehnung eines Asylantrages mit entsprechender Ausreiseaufforderung des nicht anerkannten Flüchtlings eine FIM einer Ausweisung nicht entgegenstehe.

 

Kreistagsabgeordnete Servos bat die Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung über den gesundheitlichen Zustand der Flüchtlinge zu berichten. Kreisdirektor Brügge verwies zunächst auf die im Integrationskonzept enthaltenen Informationen. Darüber hinausgehende Daten werde die Verwaltung, soweit dies möglich ist, zusammentragen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Koch stellte Kreisdirektor Brügge klar, dass die FIMS nicht für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, sondern im Rhein-Kreis Neuss für Menschen aus Ländern ohne hohe Bleibeperspektive konzipiert seien. Eine Ausreiseaufforderung des Asylbewerbers bedeute gleichzeitig auch eine Beendigung dieser Maßnahmen.