Protokoll:

Nach § 62 KrO NRW sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die besondere Bedeutung der Kreisausschussmitglieder als Ehrenbeamte hin.

 

Er vereidigte den anwesenden stellvertretenden Kreistagsabgeordneten Christian Stupp als Kreisausschussmitglied durch Vorlesen folgender Verpflichtungsformel, die von dem stellvertretenden Kreistagsabgeordneten Christian Stupp nachgesprochen wurde:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe“.

 

Anschließend händigte ihm Landrat Hans-Jürgen Petrauschke die Ernennungsurkunde aus.