Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dass der Rhein-Kreis Neuss die rot-grüne Landesregierung auffordert, die verfassungswidrige Frauenförderung zu korrigieren und dem Landtag umgehend eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen, die im Dialog mit Gewerkschaften und Verbänden zu erarbeiten ist.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Rolf Kluthausen erläuterte den Antrag. Durch die Regelung, wonach Frauen auch bei einer schlechteren Qualifikation bevorzugt befördert werden, herrsche große Unruhe bei den Beamtinnen und Beamten – auch im Rhein-Kreis Neuss. Die systematische Bevorzugung von Frauen im Zusammenhang mit Beförderungen wurde inzwischen vom Verwaltungsgericht Düsseldorf als verfassungswidrig erklärt. Die Frauenförderung müsse korrigiert werden.

 

Kreistagsabgeordnete Barbara Brand betonte, dass Frauenförderung von großer Bedeutung sei und weiter an dem Ziel gearbeitet werden müsse. Allerdings sei zu beachten, dass eine Beförderung von Frauen nicht gleichzeitig zu einer Diskriminierung von Männern führe. Dies sei in diesem Falle gegeben.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde der Resolution so nicht zustimmen, kündigte Kreistagsabgeordnete Nilab Fayaz an. Das Gerichtsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Die vorliegende Resolution stütze sich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss wurde aber als verfassungswidrig erklärt, da das Land NRW formell nicht zuständig sei. Daher sei es nicht möglich, eine Resolution an das Land NRW zu richten.

 

Kreistagsabgeordneter Tim Tressel legte dar, dass der Inhalt des Urteils grundsätzlich falsch sei. Es bestünde die Gefahr einer Diskriminierung von Männern.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert verwies auf die heutige Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es müsste vorrangig an diesem Punkt gearbeitet werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass weitere Beratungen zu der Thematik der Frauenförderung, sowohl beim Land NRW als auch im Personalausschuss des Rhein-Kreises Neuss, stattfinden würden. Ziel sei aber nicht die Debatte, sondern die Korrektur der Gesetzeslage, um Unsicherheiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vermeiden.


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

40 Ja-Stimmen (30 CDU, 6 FDP, 3 UWG/Die Aktive, LR)

9 Nein-Stimmen (8 Bündnis 90/Die Grünen, 1 Die Piraten)

22 Enthaltungen (18 SPD, 3 Die Linke, Zentrum)

 

Die FKG hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.