Beschluss:

Gemäß § 83 Abs.1 und 2 GO NRW nimmt der Kreistag die im ersten Verzeichnis 2016 unter b) dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis. Er genehmigt, die unter a) dargestellten überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig