Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler richtete die Bitte an die Verwaltung, ggf. ergänzend zur Sitzungsvorlage vom 19.10.2016 vorzutragen.

 

Dezernent Djir-Sarai verwies darauf, dass es in der Vergangenheit eine Vielzahl von zwischenbehördlichen Abstimmungen, insbesondere mit der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Planfeststellungsbehörde, gegeben habe. Entsprechend den dortigerseits aufgelisteten verfahrensrechtlich bindenden Vorgaben beinhalte die nun zur Jahresmitte 2016 von der Verwaltung beauftragte Expertise eine aktuelle, umfassende und großräumig ausgerichtete Verkehrsuntersuchung in dem betreffenden Plangebiet, um im Ergebnis nachfolgend den von der Planfeststellungsbehörde geforderten Nachweis der besonderen verkehrlichen Notwendigkeit und der Alternativlosigkeit der geplanten Anschlussstelle Delrath erbringen zu können. In der in Auftrag gegebenen Verkehrsuntersuchung würden, so Dezernent Djir-Sarai weiter, zudem weitere immissionsrelevante Parameter auf Grundlage lärm- und schadstofftechnischer Berechnungen berücksichtigt.

Sobald die beauftragte  Verkehrsuntersuchung abgeschlossen sei, werde es möglich sein, hierauf aufbauend in einem zweiten Schritt auch eine ergänzende störfallrechtliche Betrachtung hinsichtlich vorhabens- und umgebungsbezogener Aspekte sachverständig untersuchen zu lassen. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass die durch die Verkehrsuntersuchung generierten aktuellen Verkehrsbelastungszahlen einschließlich zugehöriger Prognosedaten aussagekräftig vorlägen.

Um die weitere Forderung der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich einer vertiefenden Abwägung im Sinne eines verkehrsplanerischen Ansatzes erfüllen zu können, werde die Verwaltung auf dieser Datenbasis parallel ein spezielles Rechtsgutachten erstellen lassen. Dieses Gutachten habe zum Ziel, unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie juristisch fundierte und belastbare Ansatzpunkte zu liefern, wonach im vorliegenden Falle gewichtige sozioökonomische Gründe für eine Unterschreitung des angemessenen Abstandes der Anschlussstelle zum dort gelegenen Störfallbetrieb vorliegen. Im Rahmen dieser rechtlichen Bewertung sei zu klären, ob die Anschlussstelle und hiermit einhergehend die zuführende Verbindungsstraße (K 33 n) einen sogenannten wichtigen Verkehrsweg darstellen und insoweit die Unterschreitung des sog. angemessenen Abstandes unter Beachtung der besonderen verkehrlichen Notwendigkeit und der Alternativlosigkeit der Anschlussstelle unter immissionsschutzrechtlichen Aspekten vertretbar ist.

Wie bereits in der Sitzung des Kreisausschusses am 02.11.2016 verlautbart, so Dezernent Djir-Sarai weiter, stehe man verwaltungsseits auf operativer Ebene in engem Kontakt mit den Städten Neuss und Dormagen und der RWE Power AG in deren Eigenschaft als Haupteigentümerin der im Nahbereich der Anschlussstelle zur gewerblichen Entwicklung vorgesehenen Flächen. Die Auftaktveranstaltung am 04.11.2016 habe gezeigt, dass der bisher schon praktizierte Austausch vertieft und zur Schaffung größtmöglicher Transparenz weiterhin zielorientiert betrieben werden sollte.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann äußerte sich kritisch zu dem von den Kreistagsfraktionen der CDU und der FDP in der Kreisausschusssitzung am 02.11.2016 eingebrachten Antrag, welcher darauf ausgerichtet sei, die Bezirksregierung Düsseldorf zu einer Entscheidung zu drängen. Hiermit werde der unzutreffende Eindruck vermittelt, dass das Planfeststellungsverfahren dortigerseits verschleppt werde und nicht mit dem nötigen Nachdruck zu Lasten des Rhein-Kreises Neuss und der Städte Neuss und Dormagen betrieben werde. Wenn man sich die bisherige Planungshistorie vergegenwärtige, so Ausschussmitglied Hugo-Wissemann weiter, müsse man der Bezirksregierung zugestehen, dass diese zuletzt im November 2014 auf Grundlage höchst richterlicher Rechtsprechung konkrete Wege aufgezeigt habe, auf welche Art und Weise man unter Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie ggf. eine Unterschreitung des 800 m – Abstandes im Rahmen einer umfassenden Abwägung rechtfertigen könne. Entgegen der von der Kreisverwaltung kolportierten Darstellung sei die Bezirksregierung derzeit bzw. so lange nicht in der Lage, das Verfahren weiter zu betreiben, so lange nicht der Rhein-Kreis Neuss die Ergebnisse der geforderten Verkehrsuntersuchung präsentierte. Die Bezirksregierung agiere folglich nicht willkürlich, sondern auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben.

 

Anknüpfend an diese Aussagen legte Landrat Petrauschke besonderen Wert auf die Feststellung, dass die Linienführung der K 33 n mit der Anschlussstelle Delrath seinerzeit seitens der Stadt Dormagen in Form einer Flächennutzungsplanänderung vorgenommen worden ist. Es sei unstrittig, dass in diesen städtischen Bauleitplanverfahren die Störfallproblematik nicht ausreichend genug gewürdigt worden sei und man sich in diesem Verfahren über die Einwendungen der Firma GHC hinweggesetzt habe. Ebenso sei festzuhalten, dass die Bezirksregierung Düsseldorf im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld der Ende 2006 eingeleiteten Planfeststellung die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Dormagen genehmigt habe und insoweit die Linienführung der Anschlussstelle Dormagen / K 33 n verantwortlich mitgetragen habe. Es sei daher unlauter, dem Rhein-Kreis Neuss die Verantwortung hierfür zuschieben zu wollen. Außerdem, so Landrat Petrauschke weiter, sei nicht von der Hand zu weisen, dass sich der Kreis über Jahre hinweg immer wieder neuen Anforderungen im laufenden Planfeststellungsverfahren ausgesetzt gesehen habe. Bis zum heutigen Tage habe die Bezirksregierung keine schriftliche Stellungnahme im eigentlichen Anhörungsverfahren vorgelegt. Stattdessen seien die materiellen und formellen Anforderungen kontinuierlich hochgeschraubt worden. Die zugegebenermaßen bedauerlichen Verzögerungen habe nicht die Kreisverwaltung zu vertreten, sondern seien der zögerlichen Bearbeitung, der mangelnden Kooperation auf Seiten des Störfallbetreibers und den gravierenden verfahrenshemmenden Hürden zuzurechnen. Ungeachtet dessen sei man unverändert bestrebt, nunmehr das geforderte Verkehrsgutachten baldmöglichst in Düsseldorf präsentieren zu können. Er persönlich werde alles daran setzen, dass die Erstellung der geforderten Gutachten soweit möglich forciert werde.

 

Der eingangs vorgetragenen Kritik seitens des Ausschussmitgliedes Hugo-Wissemann widersprach Ausschussmitglied Dr. Will mit Hinweis darauf, dass es nicht hinnehmbar sei, wie zögerlich und teilweise schwerfällig das Planfeststellungsverfahren von verantwortlicher Seite geführt werde. Der Antrag der CDU- und FDP-Kreistagsfraktionen sei legitim und habe vor diesem Hintergrund und angesichts der Erfahrungen in anderen Verfahren durchaus seine Berechtigung. Neuerliche Verzögerungen seien unter Berücksichtigung der erklärten Planungsziele (Erschließung des interkommunalen Industrie- und Gewerbegebietes Silbersee, Entlastung der Ortsdurchfahrten im untergeordneten Netz sowie Anschluss an den S-Bahn-Haltepunkt Allerheiligen) in dieser Form nicht hinnehmbar.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Dorok zum weiteren zeitlichen Ablauf erläuterte Dezernent Djir-Sarai, dass man seitens der Verwaltung mit Nachdruck daran arbeite, den Forderungskatalog der Bezirksregierung abzuarbeiten. So werde man in Kürze parallel zu dem bereits beauftragten Verkehrsgutachten ein juristisches Fachgutachten beauftragen, um zu klären, ob eine weniger restriktive Anwendung des Abstandsgebotes vertretbar sei. In Abstimmung mit der Bezirksregierung werde man zudem eine ergänzende störfallrechtliche Beurteilung in Form eines Gutachtens vornehmen lassen. Sollten diese Verfahrensschritte im Ergebnis positiv verlaufen, stünde schließlich noch die Aktualisierung der eigentlichen aus dem Jahre 2006 stammenden Planfeststellungsunterlagen an. Zu einer Frage von Ausschussmitglied Roßdeutscher bezüglich des Behördentermins am 04.11.2016 erläuterte Dezernent Djir-Sarai, diese Projektgruppe diene insbesondere der Steuerung der nun anstehenden Prozesse und werde wesentlich dazu beitragen, das Verfahren koordiniert zu beschleunigen.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt lagen nicht vor.

Ausschussvorsitzender Holler zeigte sich abschließend zuversichtlich, das der Rhein-Kreis nunmehr in absehbarer Zeit die Anforderungen der Planfeststellungsbehörde erfüllen werde und zugleich keine neuen Hürden aufgebaut würden.