Protokoll:

Ausschussvorsitzender Dr. Klose wies auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grüne vom 02.09.2016 zum Thema „Inklusion – Poollösung“ und die Antwort der Verwaltung vom 06.09.2016 hin.

 

Ausschussmitglied Stein-Ulrich dankte der Verwaltung für die Beantwortung der Anfrage, zeigte sich jedoch enttäuscht, dass das Inklusionskonzept nicht, wie in der Ausschusssitzung am 03.09.2015 beabsichtigt, bis zum 31.12.2015 entwickelt werden konnte. In diesem Zusammenhang fragte sie nach dem Zeitpunkt des Eintretens der Verzögerungen und ob dennoch bereits Poollösungen im Kreisgebiet geschaffen worden seien.

 

Kreisdirektor Brügge führte aus, dass die Verzögerungen, wie in der Sitzungsvorlage näher dargestellt, im Gespräch mit der Stadt Meerbusch aufgetreten seien. Wann es genau zu den Verzögerungen gekommen sei, ließe sich zeitlich nicht mehr genau einordnen. Der dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorliegende Arbeitsentwurf sehe eine Verlagerung der Zuständigkeit für den betroffenen Personenkreis vom SGB XII auf das SGB VII vor. Aufgrund der hiermit verbundenen Auswirkungen auf die gesamte Trägerstruktur habe die Verwaltung von der weiteren Entwicklung einer Poollösung über das System des SGB XII Abstand genommen.

 

Ausschussmitglied Kresse machte darauf aufmerksam, dass der LVR zwischenzeitlich Empfehlungen für die Entwicklung von Poollösungen herausgegeben habe, von denen die Kreisverwaltung profitieren könne. Zudem machte er den Vorschlag, Vertreter/innen der Initiative gemeinsam leben & lernen (igll e. V. Neuss) einzuladen und zum Thema Inklusionshelfer berichten zu lassen.

 

Kreisdirektor Brügge wies darauf hin, dass die Thematik bereits umfassend im Schulausschuss beraten worden sei. Auf Wunsch der Ausschussmitglieder sei eine Einladung der igll e. V. Neuss jedoch selbstverständlich möglich.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Klose gab zu bedenken, dass es nicht sinnvoll sei, die Verwaltung mit der weiteren Erstellung eines Inklusionskonzeptes zu beauftragen, wenn jetzt bereits absehbar sei, dass dieses bei Umsetzung des Gesetzesentwurfes hinfällig sei. Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass im Falle der alleinigen Zuständigkeit der Jugendhilfe auch keine Zuständigkeit des Sozial- und Gesundheitsausschuss mehr gegeben sei.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Stein-Ulrich teilte Kreisdirektor Brügge den 23.08.2016 als Datum des Gesetzesentwurfes mit. Im Hinblick auf den bei der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entstandenen Eindruckes des Verweisens der Thematik zwischen den einzelnen Kreisausschüssen stellte Kreistagsabgeordneter Bartsch klar, dass er Kreisdezernent Lonnes in der Sitzung des Kreisausschusses am 23.06.2016 lediglich nach dem Sachstand gefragt habe. Eine inhaltliche Auseinandersetzung habe nicht stattgefunden.