Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass die Ausschussmitglieder über die Verwaltungsvorlage hinausgehend keinen weiteren Informationsbedarf hatten. Positiv zu vermerken sei, dass die einvernehmlich festgelegten verkehrsrechtlichen Maßnahmen bereits im Mai d. J. vom Landesbetrieb Straßenbau als zuständigem Baulastträger der L 69 umgesetzt worden seien.